ZWeR 2024, 364

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2199-1723 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2024 EntscheidungsbesprechungTobias Fabig*

Entscheidungsbesprechung „Google – Offenlegung“ – BGH, Beschl. v. 20. 2. 2024 – KVB 69/23

Amtliche Leitsätze:
a) Die Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs in Verfahren nach § 19a GWB für Streitigkeiten gegen selbständig anfechtbare Verfahrenshandlungen ist nicht auf Beschwerden gegen Verwaltungsakte beschränkt, sondern erstreckt sich auch auf Beschwerden gegen sonstige Verfahrenshandlungen.
b) Den Geheimnisschutz nach § 30 VwVfG, der auf die Offenlegung von Informationen bei der Anhörung von Beteiligten nach § 56 Abs. 1 GWB anwendbar ist, können auch ungeschriebene Offenbarungsbefugnisse einschränken, insbesondere wenn eine Güterabwägung ergibt, dass das Geheimhaltungsinteresse hinter noch wichtigeren anderen Interessen zurücktreten muss.
c) Die Kartellbehörde darf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des von den Ermittlungen betroffenen Unternehmens für die Zwecke der Stellungnahme gemäß § 56 Abs. 1 GWB gegenüber Beigeladenen nur dann offenlegen, wenn dies verhältnismäßig ist, die Offenlegung mithin geeignet und erforderlich ist, die Ermittlungen des Bundeskartellamts zu fördern und das mit ihr verfolgte öffentliche Interesse an der Verfahrensförderung und die – insoweit gleichgerichteten – (Verfahrens-)Interessen des Beigeladenen das Geheimhaltungsinteresse des betroffenen Unternehmens im Einzelfall überwiegen.

Inhaltsübersicht

  • I. Hintergrund der Entscheidung
  • II. Prozessuale Besonderheiten des Falls
    • 1. Reichweite der Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs als erstinstanzliches Beschwerdegericht
    • 2. Statthaftigkeit der vorbeugenden Unterlassungsbeschwerde und besonderes Rechtsschutzinteresse
  • III. Beiladung als Instrument der kartellbehördlichen Sachverhaltsermittlung
    • 1. Grundlagen der Beiladung zum Kartellverwaltungsverfahren
    • 2. Anhörungsrecht des Beigeladenen
  • IV. Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
    • 1. Anspruch auf Geheimhaltung, § 30 VwVfG
    • 2. Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
      • 2.1 Begriff des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses
        • 2.1.1 Begriffsverständnis nach GeschGehG
        • 2.1.2 Kein Rückgriff auf denkbare Eingrenzungen des Geheimnisbegriffs
      • 2.2 Geschäftsgeheimnisse im vorliegenden Fall
    • 3. Geschriebene und ungeschriebene Offenbarungsbefugnisse
    • 4. Verhältnismäßigkeit der Offenlegung
      • 4.1 Eignung der Offenlegung zur Förderung der Ermittlungen der Kartellbehörde
      • 4.2 Erforderlichkeit der Offenlegung zur Förderung der Ermittlungen der Kartellbehörde
      • 4.3 Prüfung von Geeignetheit und Erforderlichkeit im konkreten Fall
      • 4.4 Angemessenheit der Offenlegung
        • 4.4.1 Interessen von Google und deren Gewichtung
        • 4.4.2 Öffentliche Interessen, Interessen der Beigeladenen und deren Gewichtung
        • 4.4.3 Abwägung der Interessen
    • 5. Auseinandersetzung mit den im Übrigen von Google erhobenen Einwänden
  • V. Konsequenzen für die Praxis und Ausblick
*
*)
Oberregierungsrat und Referent in der Abteilung „Prozessführung und Recht“ des Bundeskartellamts, Bonn. Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wieder. Der Autor dankt Dr. Ludger Breuer und Martin Göbel LL.M. für die Durchsicht des Manuskripts.

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