ZWeR 2024, 364
Entscheidungsbesprechung „Google – Offenlegung“ – BGH, Beschl. v. 20. 2. 2024 – KVB 69/23
Inhaltsübersicht
- I. Hintergrund der Entscheidung
- II. Prozessuale Besonderheiten des Falls
- 1. Reichweite der Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs als erstinstanzliches Beschwerdegericht
- 2. Statthaftigkeit der vorbeugenden Unterlassungsbeschwerde und besonderes Rechtsschutzinteresse
- III. Beiladung als Instrument der kartellbehördlichen Sachverhaltsermittlung
- 1. Grundlagen der Beiladung zum Kartellverwaltungsverfahren
- 2. Anhörungsrecht des Beigeladenen
- IV. Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
- 1. Anspruch auf Geheimhaltung, § 30 VwVfG
- 2. Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
- 2.1 Begriff des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses
- 2.1.1 Begriffsverständnis nach GeschGehG
- 2.1.2 Kein Rückgriff auf denkbare Eingrenzungen des Geheimnisbegriffs
- 2.2 Geschäftsgeheimnisse im vorliegenden Fall
- 3. Geschriebene und ungeschriebene Offenbarungsbefugnisse
- 4. Verhältnismäßigkeit der Offenlegung
- 4.1 Eignung der Offenlegung zur Förderung der Ermittlungen der Kartellbehörde
- 4.2 Erforderlichkeit der Offenlegung zur Förderung der Ermittlungen der Kartellbehörde
- 4.3 Prüfung von Geeignetheit und Erforderlichkeit im konkreten Fall
- 4.4 Angemessenheit der Offenlegung
- 4.4.1 Interessen von Google und deren Gewichtung
- 4.4.2 Öffentliche Interessen, Interessen der Beigeladenen und deren Gewichtung
- 4.4.3 Abwägung der Interessen
- 5. Auseinandersetzung mit den im Übrigen von Google erhobenen Einwänden
- V. Konsequenzen für die Praxis und Ausblick
- *
- *)Oberregierungsrat und Referent in der Abteilung „Prozessführung und Recht“ des Bundeskartellamts, Bonn. Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wieder. Der Autor dankt Dr. Ludger Breuer und Martin Göbel LL.M. für die Durchsicht des Manuskripts.
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