ZWeR 2023, 428
Zur Haftung von Geschäftsleitern für Schäden aus einer Kartellordnungswidrigkeit, insbesondere für Unternehmensgeldbußen
Besprechung von OLG Düsseldorf, Urt. v. 27. 7. 2023 – 6 U 1/22 (Kart)
Inhaltsübersicht
- I. Einführung
- II. Der Meinungsstand zum Kartellinnenregress
- 1. Haftungsausschluss
- 2. Vollumfängliche Haftung
- 3. Die Hinweisbeschlüsse des LG Dortmund
- III. Das Urteil des OLG Düsseldorf
- 1. Der Sachverhalt
- 2. Die Urteilsgründe
- 2.1 Begründetheit der Feststellungsklage
- 2.2 Unbegründetheit der Klage auf Erstattung des Kartellbußgelds
- IV. Würdigung der Entscheidung
- 1. Stellungnahme zur grundsätzlichen Haftung für Schäden aufgrund kartellrechtswidrigen Verhaltens
- 2. Stellungnahme zum Ausschluss des Regresses von Kartellbußgeldern der Unternehmen gegen Geschäftsleiter
- 2.1 Stellungnahme zur Besonderheit der Unternehmensgeldbuße
- 2.2 Stellungnahme zur teleologischen Reduktion der Haftungsnormen
- 2.3 Stellungnahme zur Ablehnung einer Haftungsbegrenzung
- V. Konsequenzen für die Rechtspraxis
- 1. Haftung des Geschäftsleiters für Drittschäden
- 2. Übertragbarkeit der Argumentation auf EU-Bußgelder?
- VI. Fazit
- *
- *)Dr. iur., Frankfurt/M.
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