ZWeR 2022, 355

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2199-1723 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2022 AufsätzeChristoph Thole*

Bedarf es eines „kartellschadensersatzspezifischen“ Beweisrechts?

Schweitzer/Woeste haben sich in dieser Zeitschrift (ZWeR 2022, 46) für ein „kartellschadensersatzspezifisches“ Beweisrecht ausgesprochen. Dies passt sich ein in allgemeine Bestrebungen, die Anspruchsverfolgung bei Kartellschäden prozessual zu erleichtern. Der Beitrag geht kritisch der Frage nach, ob die Rufe nach derartigen Abweichungen von allgemeinen Vorgaben und Lehren gerechtfertigt sind.

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung
  • II. Das Konzept von Schweitzer/Woeste und seine Begründung im Einzelnen
    • 1. Eckpfeiler des Konzepts
    • 2. Ausgestaltung des Konzepts
  • III. Überprüfung der Prämissen
    • 1. Stärkung der Präventionsanreize und Abbau von Durchsetzungsdefiziten
      • 1.1 Fehlfunktion des Prozessrechts ungewiss
      • 1.2 „Gutachtenschlachten“ bleiben ohnehin möglich
      • 1.3 Streuschäden als allgemeines Problem
    • 2. Verantwortlichkeit des Kartellanten für Schätzunsicherheiten als normative Grundlage?
  • IV. Kritik im Einzelnen
    • 1. Unklare Rechtsfolgen und fehlende Rückbindung an den Parteivortrag
      • 1.1 Rückbindung an Parteivortrag offen
      • 1.2 Verschiebung der Beweis- und Darlegungslast auf den Beklagten?
      • 1.3 Eingriff in den Verhandlungsgrundsatz
    • 2. Rückbindung an das materielle Recht
    • 3. Substantiierungslast stets abhängig vom Vortrag des Gegners
    • 4. Beweismaß
      • 4.1 Einfach überwiegende Wahrscheinlichkeit?
      • 4.2 Schätzung stets nur auf gesicherter Grundlage
    • 5. Rechtliches Gehör und der Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit
    • 6. Grundsätze des § 287 Abs. 1 ZPO
      • 6.1 Keine abstrakte Schätzung
      • 6.2 Sachkunde des Gerichts und das Absehen vom Sachverständigenbeweis
    • 7. Effektivitätsgrundsatz
  • V. Folgerungen
*
*)
Dr. iur., Universitätsprofessor für deutsches und ausländisches Zivilverfahrensrecht sowie Bürgerliches Recht und Direktor des Instituts für Verfahrensrecht und Insolvenzrecht der Universität zu Köln. Der Beitrag geht auf eine Anfrage aus der Praxis zurück.

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