ZWeR 2021, 401
Kartellrechtliche Spielräume und Grenzen für Einkaufskooperationen im Handel
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Kartellrechtliche Beurteilung gemeinsamer Beschaffung
- 1. Tatbestandsmäßigkeit
- 1.1 Beschaffungsmärkte
- 1.2 Absatzmärkte
- 1.2.1 Hohe Beschaffungsquoten, insb. Bezugsbindungen
- 1.2.2 Niedrige Beschaffungsquoten
- 2. Freistellung
- 2.1 Effizienzgewinne
- 2.2 Unerlässlichkeit
- 2.3 Angemessene Verbraucherbeteiligung
- 2.4 Keine Ausschaltung des Wettbewerbs
- 2.5 Berücksichtigung wettbewerblicher Vorteile einer Einkaufskooperation auf Märkten, auf denen nicht freigestellte Wettbewerbsbeschränkung vorliegt?
- III. Kartellrechtliche Spielräume und Grenzen für Zusatzleistungen von Einkaufskooperationen
- 1. Informationsaustausch
- 1.1 Informationen betreffend Produktauswahl und Konditionsverhandlungen
- 1.2 Laufende Informationserhebung durch die Einkaufskooperation
- 2. Gemeinsames Marketing
- 3. Online-Handel
- 4. Handelsmarken, insbesondere Preisempfehlungen
- 4.1 Gemeinsame Beschaffung von Handelsmarken
- 4.2 Insbesondere: Preisempfehlungen
- 4.2.1 Sichtweise des Bundeskartellamtes
- 4.2.2 Rechtlicher Rahmen
- 4.2.3 Preisempfehlungen für Handelsmarken
- 4.2.3.1 Generelle Unzulässigkeit der Preisempfehlung von Einkaufskooperationen?
- 4.2.3.2 Autonome Ermittlung der Preisempfehlung durch Einkaufskooperation als Zulässigkeitsvoraussetzung
- 4.2.3.2.1 Keine Involvierung der Mitglieder in die Ermittlung der Preisempfehlung
ZWeR 2021, 402
- 4.2.3.2.2 Möglichkeiten einer rechtskonformen Gestaltung
- 4.2.3.2.3 Preisempfehlungen von Einkaufskooperationen als vertikale Preisempfehlungen
- 4.2.3.3 Grenzen zulässiger Preisempfehlungen, insb. vertikale Preisbindung
- 4.2.3.3.1 Einigung zwischen Einkaufskooperation und Mitglied über Einhaltung der Preisempfehlung
- 4.2.3.3.2 Druckausübung und Anreizgewährung
- 4.2.3.3.3 Preismoderation
- IV. Zusammenfassung
- *
- *)Rechtsanwalt bei Flick Gocke Schaumburg in Bonn
- **
- **)Dr. iur., Rechtsanwalt und Partner bei Flick Gocke Schaumburg in Bonn und Dozent für Kartellrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
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