ZWeR 2019, 506
Kartellrechtliche Internal Investigations im Spiegel der instanz- und verfassungsgerichtlichen Praxis – Schutzlücken und Reformbedarf
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Vertraulichkeitsschutz bei Internal Investigations – Grundlagen in Recht und Rechtsprechung
- 1. Die Gesetzeslage
- 1.1 Durchsuchung, §§ 102 ff. StPO
- 1.2 Sicherstellung und Beschlagnahme, §§ 94 ff., § 110 StPO
- 1.3 Schutz des Anwalts vor Ermittlungsmaßnahmen, § 160a StPO
- 1.4 Ergänzend: Schutz von Verteidigungsunterlagen, § 148 StPO
- 2. Die instanzgerichtliche Praxis
- 2.1 HSH Nordbank (2010)
- 2.2 Daimler (2017/2018)
- III. Die Jones Day-Entscheidungen
- 1. Frühere Leitlinien des BVerfG
- 2. Die Beschlüsse vom 27. Juni 2018
- IV. Auswirkungen der Jones Day-Entscheidungen auf die kartellrechtliche Praxis – „Privileged & Confidential“?
- 1. Die Lage „nach Jones Day“: Bestandsaufnahme und Kritik
- 1.1 Manches bleibt (unausgesprochen), wie es war…
- 1.2 … weniges bestärkt die Mandatsbeziehung…
- 1.3 … und einiges enttäuscht
- 1.3.1 Verfehlt enge Interpretation von § 97 Abs. 1 Nr. 3, § 160a StPO
- 1.3.2 Fehlende Klarheit des für den Beginn der Beschuldigtenstellung relevanten Zeitpunkts
- 1.3.3 Weiterhin verbleibende Konflikte mit dem Nemo-tenetur-Grundsatz
- 1.4 Zwischenfazit
- 2. Schlussfolgerungen für die kartellrechtliche Beratungspraxis
- 2.1 Dilemma der Mandanten
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- 2.2 Spielräume der (Kartell-)Ermittler
- 2.3 Herausforderungen für den Anwalt
- 2.3.1 Gestaltung der Mandatsvereinbarung
- 2.3.2 Kommunikation mit dem Mandanten
- 2.3.3 Aufbewahrung von Unterlagen
- 2.3.4 Durchführung von Interviews
- 2.3.5 Gezielte Erhöhung des Vertraulichkeitsschutzes durch „Selbstanzeige“?
- V. Schlussbetrachtungen
- 1. Fazit
- 2. Ausblick
- *
- *)Prof. Dr. iur., LL.M., Mag.rer.publ., Rechtsanwalt und Partner im Düsseldorfer Büro der Hengeler Mueller Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB.
- **
- **)Dr. iur., Rechtsanwalt und Senior Associate im Düsseldorfer Büro der Hengeler Mueller Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB. Besonderer Dank gilt Dr. Constantin Lauterwein für wertvolle Anregungen und Herrn Maximilian Broich für seine tatkräftige Unterstützung.
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