ZWeR 2019, 354
(Kartell-)Betroffenheit und Schadensallokation nach der 9. GWB-Novelle
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Betroffenheit
- 1. Funktion
- 2. Dogmatische Herkunft
- 3. Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
- 3.1 Legaldefinition des § 33 Abs. 3 GWB
- 3.1.1 Mitbewerber oder sonstiger Marktbeteiligter
- 3.1.2 Beeinträchtigung
- 3.1.2.1 Grundlagen quasinegatorischen Rechtsschutzes
- 3.1.2.2 Einstufige und zweistufige Deliktstatbestände
- 3.1.2.3 Folgerungen für § 1004 Abs. 1 i. V. m. § 823 Abs. 2, § 826 BGB
- 3.1.2.4 Folgerungen für § 33 Abs. 1, 3 GWB
- 3.1.3 Die Betroffenheit im Einzelnen
- 3.1.3.1 Mehrseitiges kartellrechtswidriges Verhalten
- 3.1.3.2 Einseitiges kartellrechtswidriges Verhalten
- 3.1.3.3 Stimmigkeit der Rechtsfolgenanordnung
- 3.1.3.4 „Kartellbetroffenheit“ bzw. „Kartellbefangenheit“ als Bestandteil des Schadensmerkmals
- 3.1.4 Zwischenergebnis
- 3.2 Unionsrechtliche Vorgaben
- 3.3 Ergebnis
- 4. Schadensersatzanspruch
- 4.1 Unionsrechtliche Vorgaben
- 4.2 Betroffenheit i. S. d. § 33 Abs. 3 GWB ist keine Voraussetzung der Anspruchsberechtigung
- 4.3 Ablösung durch die allgemeinen Zurechnungskriterien gem. §§ 249 ff. BGB: Betroffenheit als Kausalitätskriterium des Schadensersatzanspruchs
ZWeR 2019, 355
- 4.4 Beweisrechtliche Konsequenzen
- 4.4.1 § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO
- 4.4.1.1 Betroffenheit i. S. d. § 33 Abs. 3 GWB als sog. Primärschaden
- 4.4.1.2 Geschädigter muss kein Betroffener i. S. d. § 33 Abs. 3 GWB sein
- 4.4.1.3 Keine Betroffenheit im Sinne einer Möglichkeit eines Schadenseintritts oder eines tatsächlichen Schadenseintritts beim Anspruchssteller
- 4.4.1.4 Besonderheiten der Feststellungsklage und des Grundurteils
- 4.4.2 § 287 Abs. 1 Satz 1 ZPO
- 4.4.2.1 Schadensnachweis eines Betroffenen i. S. d. § 33 Abs. 3 GWB
- 4.4.2.2 „Kartellbetroffenheit“ bzw. „Kartellbefangenheit“ als Teil der haftungsausfüllenden Kausalität in Kartellfällen
- 4.4.2.3 Schadensnachweis mittelbar Geschädigter
- 4.5 Keine über die §§ 249 ff. BGB hinausgehenden normativen Einschränkungen
- 4.5.1 Kein Rückschluss aus der Vermutung des § 33c Abs. 2 GWB
- 4.5.2 Praktische Beweisnot als faktische Eingrenzung
- 4.6 Zwischenergebnis
- 5. Ergebnis
- III. Schaden
- 1. Gesetzliche Schadensvermutungen
- 1.1 Abstrakte Schadensentstehung gem. § 33a Abs. 2 Satz 1 GWB in Kartellfällen gem. § 33a Abs. 2 Satz 2 GWB
- 1.2 Allokation des Preiserhöhungsschadens beim mittelbaren Abnehmer gem. § 33c Abs. 2 GWB
- 1.3 Schadensallokation beim unmittelbaren Abnehmer in Kartellfällen gem. § 33a Abs. 2 Satz 2 GWB
- 1.3.1 Implizite Vermutung der „Kartellbefangenheit“ bzw. „Kartellbetroffenheit“ des unmittelbaren Abnehmers
- 1.3.1.1 Zugunsten mittelbarer Abnehmer
- 1.3.1.2 Zugunsten unmittelbarer Abnehmer
- 1.3.1.3 Anwendungsbereich der impliziten Vermutung
- 1.3.1.4 Widerlegung der impliziten Vermutung
- 1.3.1.5 Feststellungswirkung gem. § 33b GWB
- 1.3.2 Schlussfolgerungen in Kombination mit der Schadensvermutung des § 33a Abs. 2 Satz 1 GWB
- 1.3.3 Preisschirmgeschädigte und Wettbewerber
- 1.4 Beweis der Vermutungsbasen
- 1.5 Ergebnis
- 2. Fallgruppenbildung
- 2.1 Geschädigte von Kartellen i. S. d. § 33a Abs. 2 GWB
- 2.1.1 Geschädigte in derselben Liefer-/Absatzkette („Produktmarktbezug“)
- 2.1.1.1 Unmittelbare Abnehmer
- 2.1.1.2 Mittelbare Abnehmer
- 2.1.2 Preisschirmgeschädigte („Produktmarktbezug“)
- 2.1.3 Drittmärkte ohne Produktmarktbezug
- 2.2 Schäden durch sonstige Kartellrechtsverletzungen
- 2.2.1 Produktmarktbezug
- 2.2.2 Kein Produktmarktbezug
- 2.3 Schäden von Wettbewerbern
- IV. Endergebnisse in Thesen
- *
- *)Jun.-Prof. Dr. iur., Juniorprofessor für Wirtschaftsrecht und Direktor des Instituts für Kartellrecht (IKartR), Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
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