ZWeR 2018, 382
Verstoßen exklusive Sportschiedsklauseln mit Schiedsort Schweiz gegen europäisches Kartellrecht?
„Durch diese hohle Gasse muss er kommen, es führt kein andrer Weg nach Küsnacht“
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Unwirksamkeit der typischen Sportschiedsklausel mit Zuständigkeit des CAS, weil Schweizer Bundesgericht Kartellrecht nicht zum ordre public zählt
- 1. Erfahrung mit der Kartellrechtsanwendung durch den CAS
- 2. Selbst-Vollstreckung von Sportschiedssprüchen durch Sportverbände ohne das Erfordernis der Einschaltung staatlicher Zwangsvollstreckung
- 3. Kartellrecht ist nicht Teil des ordre public im Verständnis des Bundesgerichts, wohl aber nach der Auffassung des EuGH
- 4. Aufgezwungene Schiedsklausel nicht Ergebnis der Privatautonomie
- 5. Nichtbeachtung des Kommissionsverfahrens im ISU-Fall durch den BGH und Verstoß gegen Art. 16 Abs. 1 Satz 2 VO 1/2003
- III. Überprüfung der Erkenntnisse anhand der Kommissionspraxis
- 1. Centraal Bureau voor de Rijwielhandel (CBR)
- 2. FIFA-Transferreglement und FIA
- 3. Einrichtung von Schiedsgerichten durch die Kommission im Zusammenhang mit der Verfolgung von Kartellrechtsfällen
- IV. Ergebnis
- *
- *)Rechtsanwalt, München
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.
Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.