ZWeR 2018, 362
Vereinbarungen von reverse payments vor dem EuGH: der Lundbeck- und der Paroxetin-Fall
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Vereinbarungen von reverse payments in Europa
- 1. Vor dem EuGH anhängige Fälle
- 1.1 Lundbeck-Fall (Citalopram)
- 1.2 GlaxoSmithKline (Paroxetin)
- 2. Weitere Fälle in Europa
- III. Aspekte der kartellrechtlichen Beurteilung der Vereinbarungen von reverse payments in Europa
- 1. Art. 101 AEUV
- 1.1 Potenzielle Mitbewerber
- 1.2 Bezweckte Wettbewerbsbeschränkung
- 1.2.1 Die EuGH-Rechtsprechung
- 1.2.2 Der Test des Schutzbereichs des Patents
- 1.2.3 Die gütliche Beilegung von Patentstreitigkeiten und die Klauseln eines Vergleichs
- 1.3 Art. 101 Abs. 3 AEUV und Rechtfertigungen für die Zahlung
- 2. Anwendung von Art. 102 AEUV auf Vereinbarungen von reverse payments
- 2.1 Die Marktabgrenzung
- 2.2 Die Anwendung von Art. 102 AEUV neben Art. 101 AEUV
- 3. Weitere Fragen
- 3.1 Private Durchsetzung
- 3.2 Auswirkung auf das Vereinigte Königreich
- 3.3 Zeitpunkt der Eröffnung sowie die Dauer des Verfahrens
- IV. Schlussbetrachtung
- *
- *)Dr. iur., LLM (München), Jurist beim Rechtswissenschaftlichen Dienst der Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts. Dieser Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Auffassung des Verfassers wieder.
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