ZWeR 2017, 409
Die relativ-tätigkeitsveranlasste Einstandspflicht der Gesellschafter eines Gemeinschaftsunternehmens für Kartellbußgelder
Eine kritische Bestandsaufnahme nach dem Urteil des EuGH v. 18. 1. 2017 – Rs C-623/15 P – Toshiba Corp./Kommission
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Die Bußgeldverantwortlichkeit im Gemeinschaftsunternehmen
- 1. Gemeinschaftsunternehmen in der Fusionskontrolle
- 2. Gemeinschaftsunternehmen unter dem Einfluss des Kartellverbots aus Art. 101 Abs. 1 AEUV
- 2.1 Tätigkeitsbezogene Relativität des EU-sanktionsrechtlichen Unternehmensbegriffs und EuGH-Rspr. zur „wirtschaftlichen Einheit“
- 2.2 Eine Frage der Eigenverantwortlichkeit oder der Zurechnung?
- 2.3 Das sog. „Konzernprivileg“ – fehlender Anwendungsbereich oder teleologische Reduktion?
- 2.4 Konsequenzen für die Beurteilung von Gemeinschaftsunternehmen
- 2.4.1 Verhältnis zur „wirtschaftliche Einheit“
- 2.4.2 Verhältnis zum „Konzernprivileg“
- III. Kartellbehördlicher Nachweis von Kartellverstößen im Rahmen der wirtschaftlichen Einheit
- IV. Keine notwendige Inkohärenz der Toshiba-Entscheidung mit dem tätigkeitsbezogenen Unternehmensbegriff des Primärrechts
- V. Zusammenfassung
- *
- *)Dr. iur. Daniel Könen, LL.M. (Köln), Akademischer Rat a. Z., und Maximilian Dogs sind Mitarbeiter am Institut für Europäisches Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln.
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