ZWeR 2017, 409

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 2199-1723 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2017 EntscheidungsbesprechungDaniel Könen / Maximilian Dogs*

Die relativ-tätigkeitsveranlasste Einstandspflicht der Gesellschafter eines Gemeinschaftsunternehmens für Kartellbußgelder

Eine kritische Bestandsaufnahme nach dem Urteil des EuGH v. 18. 1. 2017 – Rs C-623/15 P – Toshiba Corp./Kommission

Mit der Entscheidung in der Toshiba Corp./Kommission (Toshiba) liefert der EuGH neuen Stoff für die Diskussion über eine Vermutung der Ausübung eines bestimmenden Einflusses auf ein Gemeinschaftsunternehmen, welche notwendig eine bußgeldrelevante wirtschaftliche Einheit mit den Gesellschaftern zur Folge hätte. Mit Blick auf die an Art. 101 Abs. 1 AEUV anknüpfende bußgeldrechtliche Einstandspflicht nehmen die Bearbeiter insbesondere das tätigkeitsbezogene Konzept der wirtschaftlichen Einheit sowie das sog. Konzernprivileg in den Fokus der Betrachtung von Konstellationen zwischen Muttergesellschaften und ihren Gemeinschaftsunternehmen. Die Ausführungen des EuGH zur Einstandspflicht der Gesellschafter eines Gemeinschaftsunternehmens erscheinen nur dann als primärrechtskonform, wenn im Rahmen einer notwendigen Gesamtabwägung der wirtschaftlichen, organisatorischen und rechtlichen Verflechtungen der Nachweis gelingt, dass die Muttergesellschaft bestimmenden Einfluss tatsächlich ausgeübt hat.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Die Bußgeldverantwortlichkeit im Gemeinschaftsunternehmen
    • 1. Gemeinschaftsunternehmen in der Fusionskontrolle
    • 2. Gemeinschaftsunternehmen unter dem Einfluss des Kartellverbots aus Art. 101 Abs. 1 AEUV
      • 2.1 Tätigkeitsbezogene Relativität des EU-sanktionsrechtlichen Unternehmensbegriffs und EuGH-Rspr. zur „wirtschaftlichen Einheit“
      • 2.2 Eine Frage der Eigenverantwortlichkeit oder der Zurechnung?
      • 2.3 Das sog. „Konzernprivileg“ – fehlender Anwendungsbereich oder teleologische Reduktion?
      • 2.4 Konsequenzen für die Beurteilung von Gemeinschaftsunternehmen
        • 2.4.1 Verhältnis zur „wirtschaftliche Einheit“
        • 2.4.2 Verhältnis zum „Konzernprivileg“
  • III. Kartellbehördlicher Nachweis von Kartellverstößen im Rahmen der wirtschaftlichen Einheit
  • IV. Keine notwendige Inkohärenz der Toshiba-Entscheidung mit dem tätigkeitsbezogenen Unternehmensbegriff des Primärrechts
  • V. Zusammenfassung
*
*)
Dr. iur. Daniel Könen, LL.M. (Köln), Akademischer Rat a. Z., und Maximilian Dogs sind Mitarbeiter am Institut für Europäisches Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln.

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