ZWeR 2017, 386

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 2199-1723 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2017 AufsätzeMaximilian Volmar*

Marktabgrenzung bei mehrseitigen Online-Plattformen

Unter den vielen Problemen, die im Kartellrecht durch die Digitalisierung entstanden sind, wird zur Marktabgrenzung bei Online-Plattformen aktuell viel diskutiert. Solche Plattformen sind beispielsweise Google, Facebook oder eBay, die mehrere Parteien – wie bei eBay Käufer und Verkäufer – aneinander vermitteln. Während die Problematik in der europäischen und US-amerikanischen Praxis weitgehend noch terra incognita darstellt, feilt das Bundeskartellamt seit den letzten Jahren an einer neuen Methode zur Abgrenzung von mehrseitigen Märkten. Bei Plattformen möchte das Amt in manchen Fällen einen einheitlichen Markt, in anderen Fällen mehrere, getrennte Märkte entlang der Plattformseiten abgrenzen. Die Behörde lässt sich dabei von ökonomischen Erwägungen wie Netzwerkeffekten oder multi- und single-homing leiten. Ein genauer Blick auf die neue Methodik offenbart aber Kritikpunkte. Die vom Bundeskartellamt vorgeschlagene Unterscheidung sogenannter Werbe- und Matching-Plattformen ist in vielen Fällen unklar. Außerdem wird die Prüfung durch eine Ausnahme für Verkaufstätigkeiten unnötig kompliziert. Deswegen wird eine Änderung der Methodik vorgeschlagen. Dieses hier sogenannte zweigliedrige Bedarfsmarktkonzept soll Einordnungsschwierigkeiten vermeiden und eine schlankere Prüfung ermöglichen.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Das Problem der Marktabgrenzung bei Plattformen
    • 1. Abgrenzung mehrerer Märkte nach dem klassischen Bedarfsmarktkonzept
    • 2. Warum die Abgrenzung einheitlicher Plattformmärkte sinnvoll sein kann
    • 3. Besondere Wettbewerbsbedingungen auf Werbemärkten
    • 4. Besondere Wettbewerbsbedingungen bei competitive bottlenecks
  • III. Der neue Ansatz des Bundeskartellamts: Marktabgrenzung nach Plattformtyp
    • 1. Der Ansatz
    • 2. Kritik am Ansatz des Bundeskartellamtes
      • 2.1 Vorliegen eines Matchings
      • 2.2 Gleichzeitiges Vorliegen von Matching- und Werbeplattformen
      • 2.3 Nicht notwendige Ausnahme für Verkaufstätigkeiten
        • 2.3.1 Die Verkäuferausnahme
        • 2.3.2 Bindungswirkung der unionsgerichtlichen Marktabgrenzung zu Handelsvertretern für das Bundeskartellamt
        • 2.3.3 Effizienz der wettbewerblichen Würdigung
    • 3. Zwischenergebnis
  • IV. Alternativvorschlag: das zweigliedrige Bedarfsmarktkonzept
    • 1. Einheitliche Marktabgrenzung bei Komplementarität statt nach Plattformtypen
    • 2. Getrennte Marktabgrenzung nach dem klassischen Bedarfsmarktkonzept und bei competitive bottlenecks
      • 2.1 Werbung
      • 2.2 Competitive bottlenecks
    • 3. Keine Verkäuferausnahme
    • 4. Zwischenergebnis
    • 5. Rechtsvergleich mit der europäischen und amerikanischen Praxis
    • 6. Komplementärer Bedarf
  • V. Fazit
*
*)
Der Verfasser ist Wissenschaftlicher Assistent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg.

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