ZWeR 2017, 317
Befugnisse und Praxis des Bundeskartellamts im Verbraucherschutz nach der 9. GWB-Novelle
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Die neuen Verbraucherschutzbefugnisse im GWB
- 1. Die verbraucherrechtliche Sektoruntersuchung nach § 32e Abs. 5 GWB
- 1.1 Zulässiger Untersuchungsgegenstand, § 32e Abs. 1 GWB
- 1.1.1 Bestimmter Wirtschaftszweig
- 1.1.2 Bestimmte Art von Vereinbarung
- 1.1.3 Zweck der Sektoruntersuchung
- 1.2 Verbraucherrechtsverstoß, § 32e Abs. 5 Satz 1 GWB
- 1.2.1 Verbraucher
- 1.2.2 Verbraucherrechtliche Vorschrift
- 1.2.3 Qualität des Verstoß-Sachverhalts
- 1.3 Subsidiarität gegenüber anderen Behörden, § 32e Abs. 5 Satz 2 GWB
- 1.3.1 Bundesbehörden
- 1.3.2 Landesbehörden
- 1.4 Umfang der Ermittlungsbefugnisse, § 32e Abs. 5 Satz 3 GWB
- 1.4.1 Auskunftsersuchen
- 1.4.2 Weitere Mittel der Beweiserhebung
- 1.5 Formalien, § 61 Abs. 1 GWB
- 2. Die verbraucherrechtliche Amicus-curiae-Funktion nach § 90 Abs. 6 GWB
- 2.1 Voraussetzungen
- 2.2 Verfahren
- III. Der Fokus der Aufgabenerfüllung des Bundeskartellamts
- 1. Ergänzung der privaten Verbraucherrechtsdurchsetzung
- 1.1 Nachweisschwierigkeiten
- 1.2 Mangelnde Breitenwirkung von Titeln
- 1.3 Weitere Defizite
- 1.4 Sachverhalte aus dem digitalen Verbraucheralltag
- 2. Vorgehensweise des Bundeskartellamts
- 2.1 Einleitung einer Sektoruntersuchung Vergleichs- und Bestellportale
- 2.2 Beteiligung an einem Zivilrechtsstreit zu Preisfallen beim Online-Ticketing
- IV. Ausblick
- *
- *)Prof. Dr. iur., Direktor beim Bundeskartellamt, Bonn, Honorarprofessor an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Der Artikel gibt die persönliche Meinung des Autors wieder.
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.
Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.