ZWeR 2016, 429

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 2199-1723 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2016 AufsätzeSebastian Konrads*

Entschärfung der Vorstandshaftung im Kontext kartellrechtlicher Kronzeugenregelungen

Vorstandsmitglieder sehen sich bei Kartellverstößen einer weitreichenden Haftung ausgesetzt. Von praktischer Bedeutung ist deshalb die Frage, inwiefern für eine Aktiengesellschaft Möglichkeiten bestehen, um ihre Vorstandsmitglieder von der Haftung zu befreien – insbesondere im Kontext kartellrechtlicher Kronzeugenregelungen. Denn bei der Ausarbeitung eines erfolgreichen Kronzeugenantrags ist eine Aktiengesellschaft in vielen Fällen auf dasjenige Vorstandsmitglied angewiesen, dessen Verfehlungen erst im Zuge einer Kooperation mit den Kartellbehörden vollständig offengelegt werden. Der folgende Beitrag zeigt auf, dass die Grenzen in § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG einer rechtzeitigen Enthaftung des betroffenen Vorstands entgegenstehen und bietet einen praktikablen Lösungsansatz für eine belastbare Haftungsentschärfung auf Grundlage der ARAG/Garmenbeck-Doktrin des BGH.

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung
    • 1. Zur Vorstandshaftung bei Kartellverstößen
    • 2. Interessenkonflikt bei Inanspruchnahme einer Kronzeugenregelung
    • 3. Ausblick auf den Lösungsansatz
  • II. Grenzen für eine Enthaftung von Vorständen in § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG
    • 1. Dreijährige Sperrfrist
    • 2. Zustimmungserfordernis der Hauptversammlung
  • III. Aufsichtsratsbeschluss gegen die Verfolgung eines Ersatzanspruchs im Rahmen der ARAG/Garmenbeck-Doktrin
    • 1. Möglichkeit eines Beschlusses bereits nach der Konfrontation mit einem Kartellverdacht
      • 1.1 Aufsichtsratspflicht zur Anspruchsverfolgung
      • 1.2 Absehen von der Anspruchsverfolgung aus gewichtigen Gründen des Gesellschaftswohls
    • 2. Inanspruchnahme einer Kronzeugenregelung als gewichtiger Grund des Gesellschaftswohls
    • 3. Wahrung der Grenzen von § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG
  • IV. Aufsichtsratsbeschluss als belastbare Vertrauensgrundlage
    • 1. Befreiung von der Pflicht zur Anspruchsverfolgung aufgrund einer beschränkten Revisionspflicht des Aufsichtsrats
    • 2. Selbstbindungswirkung des Aufsichtsratsbeschlusses
    • 3. Pflichtverletzung der Aufsichtsratsmitglieder bei Weiterverfolgung des Ersatzanspruchs
      • 3.1 Mögliche Gründe für eine Weiterverfolgung
      • 3.2 Entgegenstehendes Gesellschaftsinteresse
      • 3.3 Unzulässigkeit einer Klage wegen Vertretungsmangels
  • V. Zusammenfassung in Thesen
*
*)
Dr. iur., LL.M. (UWE Bristol), Rechtsanwalt bei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB in Mönchengladbach. Der Beitrag basiert auf der 2012 erschienenen Dissertation des Autors.

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