ZWeR 2016, 429
Entschärfung der Vorstandshaftung im Kontext kartellrechtlicher Kronzeugenregelungen
Inhaltsübersicht
- I. Einführung
- 1. Zur Vorstandshaftung bei Kartellverstößen
- 2. Interessenkonflikt bei Inanspruchnahme einer Kronzeugenregelung
- 3. Ausblick auf den Lösungsansatz
- II. Grenzen für eine Enthaftung von Vorständen in § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG
- 1. Dreijährige Sperrfrist
- 2. Zustimmungserfordernis der Hauptversammlung
- III. Aufsichtsratsbeschluss gegen die Verfolgung eines Ersatzanspruchs im Rahmen der ARAG/Garmenbeck-Doktrin
- 1. Möglichkeit eines Beschlusses bereits nach der Konfrontation mit einem Kartellverdacht
- 1.1 Aufsichtsratspflicht zur Anspruchsverfolgung
- 1.2 Absehen von der Anspruchsverfolgung aus gewichtigen Gründen des Gesellschaftswohls
- 2. Inanspruchnahme einer Kronzeugenregelung als gewichtiger Grund des Gesellschaftswohls
- 3. Wahrung der Grenzen von § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG
- IV. Aufsichtsratsbeschluss als belastbare Vertrauensgrundlage
- 1. Befreiung von der Pflicht zur Anspruchsverfolgung aufgrund einer beschränkten Revisionspflicht des Aufsichtsrats
- 2. Selbstbindungswirkung des Aufsichtsratsbeschlusses
- 3. Pflichtverletzung der Aufsichtsratsmitglieder bei Weiterverfolgung des Ersatzanspruchs
- 3.1 Mögliche Gründe für eine Weiterverfolgung
- 3.2 Entgegenstehendes Gesellschaftsinteresse
- 3.3 Unzulässigkeit einer Klage wegen Vertretungsmangels
- V. Zusammenfassung in Thesen
- *
- *)Dr. iur., LL.M. (UWE Bristol), Rechtsanwalt bei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB in Mönchengladbach. Der Beitrag basiert auf der 2012 erschienenen Dissertation des Autors.
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