ZWeR 2016, 331
Gebiets- und Kundenzuweisungen bei Produktions-Joint-Ventures
Die kartellrechtliche Beurteilung von Gemeinschaftsunternehmen ist durch die wettbewerbliche Doppelwirkung von Konzentration einerseits und Kooperation andererseits geprägt. Die effizienzfördernden und wettbewerbsbeschränkenden Wirkungen solcher Kooperationen bedürfen daher einer Einzelfallprüfung. Das gilt insbesondere mit Blick auf wettbewerbsbeschränkende Nebenabreden, die in einen Bezug zu den kartellrechtsneutralen bzw. prokompetitiven Wirkungen der Gründung von Gemeinschaftsunternehmen gesetzt werden müssen. Eine schematische Betrachtung läuft in dem komplexen Themengebiet Gefahr, die effizienzfördernden Wirkungen zu vernachlässigen und die prokompetitiven Wirkungen solcher Nebenabreden zu übersehen. Das betrifft insbesondere Produktions-Joint-Ventures, die abhängig von ihrer Ausgestaltung ein Effizienzpotential bergen, das Marktvolumen zu erhöhen, Preise zu senken und Qualität zu verbessern vermögen. Zugleich muss verhindert werden, dass infolge eines zu großzügigen Maßstabs bezweckte Wettbewerbsbeschränkungen durch die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen verdeckt werden. Den damit zusammenhängenden Fragen geht der vorliegende Beitrag mit Blick auf potentiell wettbewerbsbeschränkende Nebenabreden in Form von Gebiets- und Kundenabsprachen nach.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Die Beurteilung nach dem Kartellverbot
- 1. Wettbewerbsbeschränkung
- 1.1 Anknüpfungspunkte für Wettbewerbsbeschränkungen
- 1.2 Wettbewerbsbeschränkung durch die Vergemeinschaftung selbst
- 1.3 Nebenabreden in Gestalt von Gebiets- und Kundenzuweisungen
- 1.3.1 Beschränkbarkeit von Wettbewerb
- 1.3.2 Wettbewerbsbeschränkung
- 1.4 Nebenabredenprivileg
- 1.4.1 Dogmatische Grundlagen
- 1.4.1.1 Funktion des Nebenabredenprivilegs
- 1.4.1.2 Nebenabredenprivileg bei Gemeinschaftsunternehmen
- 1.4.2 Gebietszuweisungen bei Gemeinschaftsproduktion
- 2. Freistellung
- 2.1 Gruppenfreistellungsverordnung
- 2.2 Legalausnahme
- 2.2.1 Allgemeine Grundsätze
- 2.2.2 Kommissionspraxis
- 2.2.3 Schlussfolgerungen
- III. Rechtsfolgen
- 1. Zivilrecht
- 2. Bußgeldverfahren
- IV. Schluss
- *
- *)Prof. Dr. iur., Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Wettbewerbs- und Versicherungsrecht, Eberhard Karls-Universität Tübingen. Dem Beitrag liegt ein Rechtsgutachten zugrunde.
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