ZWeR 2015, 333
Minister als Akteure der Fusionskontrolle
Minister sind Mitglieder einer Regierung. Auf dieser Grundlage sind sie in der Regel Spitze eines obersten Zweiges der Staatsverwaltung und tragen die Verantwortung in ihrem Geschäftsbereich für die ihnen übertragenen Richtlinien der Politik. Unternehmenszusammenschlüsse können nach Branche, Größe oder Internationalität wirtschaftspolitisch von Belang sein und damit Aufgaben von Wirtschaftsministerien betreffen. Diese können von Wettbewerbsbehörden untersagte Zusammenschlüsse legalisieren oder bereits im Verfahren der Zusammenschlusskontrolle ministerielle Vorstellungen einbringen. Welche Wege sind in diesen Bereichen denkbar? Ein rechtsvergleichender Überblick könnte hier weiterführend sein.
Inhaltsübersicht
- I. Wettbewerbsschutz und Interessengegensätze
- II. Zum politischen Charakter der Fusionskontrolle
- III. Die Ministergenehmigung
- IV. Beteiligung des Ministers im behördlichen Verfahren
- V. Fazit
- *
- *)Prof. em. Dr. iur. Dr. h. c. an der Universität Göttingen
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