ZWeR 2014, 417

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 2199-1723 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2014 AufsätzeStephanie Pautke* / Jörg-Martin Schultze**

Zugangserfordernis zu Forschungsergebnissen nach der VO Nr. 1217/2010 – besteht die Gruppenfreistellung für Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen im Praxistest?

Der Beitrag befasst sich mit der Gruppenfreistellungsverordnung für Forschungs- und Entwicklungsverträge. Die Autoren gehen der Frage nach, ob es nach der Reform dieser Verordnung noch Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen sowie Auftragsforschungsverträge gibt, in denen die Zugangsrechte zu den Ergebnissen der F&E bzw. Auftragsforschung abweichend von den Freistellungsvoraussetzungen der Verordnung geregelt werden können, ohne dass diese Klauseln einem erheblichen Nichtigkeitsrisiko unterliegen.

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung
  • II. Grundzüge der F&E-GVO und Vorgeschmack auf die Herausforderungen bei ihrer praktischen Anwendung
  • III. Kooperationen außerhalb des Anwendungsbereichs des Art. 101 AEUV und damit der F&E-GVO
    • 1. Auftragsforschung
    • 2. Grundlagenforschung
    • 3. Vereinbarung zwischen Nicht-Wettbewerbern ohne Marktmacht
    • 4. Reine F&E-Vereinbarungen ohne Verwertung und ohne Marktmacht
    • 5. Forderung der Kooperation durch den Auftraggeber
    • 6. Zusammenfassung: (potentiell) wettbewerbsbeschränkende F&E
  • IV. Kooperationen innerhalb des Anwendungsbereichs des Art. 101 Abs. 1 AEUV und damit der F&E-GVO
    • 1. Zugangsrechte zu den Endergebnissen
    • 2. Konsequenzen für die Vertragsgestaltung
      • 2.1 Kooperation mit einem reinen Forschungsunternehmen
      • 2.2 F&E-Kooperation zwischen zwei im Wettbewerb stehenden Industrieunternehmen
        • 2.2.1 Keine gemeinsame Verwertung
        • 2.2.2 Gemeinsame Verwertung
          • 2.2.2.1 Regelungen während der gemeinsamen Verwertung
          • 2.2.2.2 Notwendige Regelungen nach dem Ende der gemeinsamen Verwertung (Nutzungsrechte zur Verwertung erst nachher)
      • 2.3 F&E-Kooperation zwischen zwei nicht im Wettbewerb stehenden Industrieunternehmen
        • 2.3.1 Zugangsrechte für weitere F&E
        • 2.3.2 Zugangsrechte für Zwecke der Verwertung
  • V. Zusammenfassung
*
*)
Dr. iur., LL.M. (Stellenbosch), Frankfurt/M.
**
**)
Dr. iur., LL.M. (Dallas), Frankfurt/M.

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