ZWeR 2014, 385

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 2199-1723 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2014 AufsätzeAndreas Bardong*

Europäische Fusionskontrolle bei konglomeraten Fusionen nach Intel/McAfee und Cisco/Kommission

Totgesagte leben länger

Die neueren Fusionskontrollentscheidungen Intel/McAfee (2011) und Microsoft/Skype (2011) sowie die zu letztgenanntem Fall ergangene Gerichtsentscheidung des EuG Cisco/Kommission (2013) geben Anlass, auf die praktische Relevanz konglomerater Schadenstheorien wieder neu hinzuweisen. Die verschiedenen Fallgruppen und Prüfungspunkte werden in dem Beitrag rekapituliert und die genannten Entscheidungen entsprechend eingeordnet. Darüber hinaus werden drei Themenkomplexe vertieft: Abschreckungswirkung kartellrechtlicher Verbote im Kontext der Anreizbetrachtung, Beweisanforderungen, sowie Verhaltenszusagen und Interoperabilität.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Sachverhalt und Verfahrensergebnis von Intel/McAfee und Microsoft/Skype
    • 1. Intel/McAfee
    • 2. Microsoft/Skype
  • III. Schadenstheorien bei konglomeraten Fusionen
    • 1. Kopplungs- und Bündelungsstrategien
      • 1.1 Möglichkeit zur Kopplung bzw. Bündelung
      • 1.2 Anreiz zur Kopplung bzw. Bündelung
      • 1.3 Auswirkungen der Kopplung bzw. Bündelung auf Wettbewerb und Verbraucher
    • 2. Wegfall von potenziellem Wettbewerb
    • 3. Portfolioeffekte
    • 4. Stärkung von Ressourcen
    • 5. Koordinierte Effekte
  • IV. Einordnung von Intel/McAfee und Microsoft/Skype in die bisherigen Fallgruppen
    • 1. Intel/McAfee
    • 2. Microsoft/Skype
    • 3. Cisco/Kommission (EuG)
  • V. Schlaglichter auf drei Problemkreise
    • 1. Berücksichtigung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht bei der Bewertung der Anreize
    • 2. Beweisanforderungen bei konglomeraten Fusionen
    • 3. Verhaltenszusagen zur Sicherstellung der Interoperabilität
      • 3.1 Anforderungen der Mitteilung zu Abhilfemaßnahmen
      • 3.2 Verhaltenszusagen in der Entscheidung Intel/McAfee
  • VI. Schlussfolgerungen
*
*)
Dr. iur., LL.M. (Michigan), Referatsleiter Europäische und Deutsche Fusionskontrolle in der Grundsatzabteilung des Bundeskartellamts, Bonn; Dozent am Europa-Institut der Universität des Saarlandes und am Munich Intellectual Property Law Center (MIPLC). Der Artikel gibt lediglich die persönliche Meinung des Autors wieder.

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