ZWeR 2013, 417

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1611-1982 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2013 AufsätzeGerhard Dannecker / Christoph Dannecker / Nadja Müller*

Das Kartellordnungswidrigkeitenrecht nach der 8. GWB-Novelle: weiterer Reformbedarf?

Die 8. GWB-Novelle hat das Kartellordnungswidrigkeitenrecht in mehrfacher Hinsicht verschärft. Gegenstand der Neuregelungen sind insbesondere die drastische Erhöhung der Bußgeldrahmen für die Ahndung juristischer Personen und die Ermöglichung einer Bebußung von Rechtsnachfolgern, um das Unterlaufen von kartellrechtlichen Sanktionen durch Umstrukturierung im Unternehmen zu erschweren. Diese Verschärfungen wurden in § 30 OWiG vorgenommen, so dass sie über das Kartellordnungswidrigkeitenrecht hinaus generell die ordnungswidrigkeitenrechtliche Ahndung von juristischen Personen und Personenvereinigungen verschärfen. Darüber hinaus wurden spezifisch für das Kartellrecht bußgeldbewehrte Auskunftspflichten über sanktionszumessungrelevante Unternehmensumsätze statuiert; hier stellt der Gesetzgeber die Selbstbelastungsfreiheit (nemo tenetur) juristischer Personen in Frage. Bei all diesen Regelungen, die Grundsatzfragen der Sanktionierung juristischer Personen betreffen, dürfte es sich um Teilschritte innerhalb eines Angleichungsprozesses an das Unternehmensbußgeldrecht der Europäischen Union handeln, dessen Fortsetzung angesichts der bereits beschlossen Evaluierung der Praxis nach einem Jahr zu erwarten steht.

Inhaltsübersicht

  • I. Überblick über die bußgeldrelevanten Neuregelungen der 8. GWB-Novelle und die nicht verwirklichten Anliegen
    • 1. Änderungen der das Bußgeldrecht betreffenden Regelungen
      • 1.1 Verzehnfachung des Bußgeldrahmens für einen Teil der Verbandsgeldbußen
      • 1.2 Festsetzung einer Verbandsgeldbuße gegen den Rechtsnachfolger im Falle einer Gesamtrechtsnachfolge
      • 1.3 Dinglicher Arrest nach Erlass eines Bußgeldbescheides
      • 1.4 Einführung einer bußgeldbewehrten Auskunftspflicht für juristische Personen und Personenvereinigungen zum bußgeldrelevanten Umsatz
    • 2. Änderungen des Kartellordnungswidrigkeitenrechts infolge der Änderung kartellrechtlicher Normen
    • 3. Nicht verwirklichte Gesetzgebungsvorschläge
  • II. Änderungen der Ahndbarkeit juristischer Personen und Personenvereinigungen nach §§ 30 und 130 OWiG
    • 1. Verzehnfachung des Höchstmaßes der Verbandsgeldbuße bei Straftaten (§ 30 Abs. 2 Satz 3 OWiG) und bei Aufsichtspflichtverletzungen in Unternehmen im Falle einer strafbewehrten Pflichtverletzung eines Mitarbeiters (§ 130 Abs. 3 OWiG)
    • 2. Neuregelung der Rechtsnachfolge im Rahmen des § 30 Abs. 2a OWiG
      • 2.1 Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Rechtsnachfolge vor der 8. GWB-Novelle
      • 2.2 Gesetzliche Regelung der Rechtsnachfolge durch die 8. GWB-Novelle
        • 2.2.1 Anwendungsbereich der Rechtsnachfolgeregelung
        • 2.2.2 Verhängung einer isolierten Verbandsgeldbuße gegen den Rechtsnachfolger
        • 2.2.3 Zeitlicher Anwendungsbereich der Neuregelung: Anwendbarkeit des verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbots (Art. 49 Abs. 1 GrCh, Art. 103 Abs. 2 GG)
        • 2.2.4 Beschränkung der Geldbuße auf den Wert des übernommenen Vermögens sowie auf die Höhe der gegenüber dem Rechtsvorgänger angemessenen Geldbuße
        • 2.2.5 Verfahrensstellung des Rechtsnachfolgers
    • 3. Regelungslücken der Rechtsnachfolgeregelung des § 30 Abs. 2a OWiG
    • 4. Vorteilsabschöpfung nach § 34 GWB als Lösung der Rechtsnachfolgeproblematik?
    • ZWeR 2013, 418
    • 5. Dinglicher Arrest nach Erlass eines Bußgeldbescheids (§ 30 Abs. 6 OWiG)
    • 6. Exkurs: Anfechtungsrechtliche Lösung de lege ferenda?
    • 7. Ausblick auf die weitere Rechtsentwicklung im Lichte der europäischen Konzeption der Unternehmensverantwortlichkeit
  • III. Bußgeldbewehrte Verletzung von Auskunftspflichten über den Umsatz des Unternehmens
    • 1. Bußgeldbewehrte Auskunftspflicht nach § 81a GWB
    • 2. Selbstbelastungsfreiheit
  • IV. Erweiterung der Befugnisse der Kartellbehörden und verwaltungsrechtliche Maßnahmen
    • 1. Befugnisse der Kartellbehörden nach § 32 Abs. 2 GWB
    • 2. Eintragung in das Gewerbezentralregister und Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
  • V. Bußgeldrechtlich relevante Änderungen des materiellen Kartellrechts
    • 1. Missbrauchsaufsicht
    • 2. Fusionskontrolle
      • 2.1 Bußgeldrechtliche Inbezugnahme der materiellrechtlichen Änderungen des Fusionskontrollrechts
      • 2.2 Zuwiderhandlungen gegen vollziehbare Verwaltungsakte der Kartellbehörde
  • VI. Fortbestehender Regelungsbedarf
    • 1. Stellung des Bundeskartellamts im Verfahren
    • 2. Unmittelbarkeits- und Mündlichkeitsgrundsatz
    • 3. Beschränkung der Akteneinsicht im Kronzeugenverfahren für nicht am Verfahren beteiligte Dritte
    • 4. § 81 Abs. 4 Satz 2 GWB im Lichte der Rechtsprechung in Sachen „Grauzementkartell“
    • 5. Ahndbarkeit natürlicher Personen wegen Aufsichtspflichtverletzung gem. § 130 OWiG
  • VII. Fazit
*
*)
Prof. Dr. iur. Gerhard Dannecker ist Direktor des Instituts für deutsches, europäisches und internationales Strafrecht und Strafprozessrecht der Universität Heidelberg; Christoph Dannecker ist Rechtsanwalt in Frankfurt/M. und Würzburg und Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg; Nadja Müller ist Rechtsanwältin und wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für deutsches, europäisches und internationales Strafrecht und Strafprozessrecht der Universität Heidelberg.

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