ZWeR 2013, 417
Das Kartellordnungswidrigkeitenrecht nach der 8. GWB-Novelle: weiterer Reformbedarf?
Inhaltsübersicht
- I. Überblick über die bußgeldrelevanten Neuregelungen der 8. GWB-Novelle und die nicht verwirklichten Anliegen
- 1. Änderungen der das Bußgeldrecht betreffenden Regelungen
- 1.1 Verzehnfachung des Bußgeldrahmens für einen Teil der Verbandsgeldbußen
- 1.2 Festsetzung einer Verbandsgeldbuße gegen den Rechtsnachfolger im Falle einer Gesamtrechtsnachfolge
- 1.3 Dinglicher Arrest nach Erlass eines Bußgeldbescheides
- 1.4 Einführung einer bußgeldbewehrten Auskunftspflicht für juristische Personen und Personenvereinigungen zum bußgeldrelevanten Umsatz
- 2. Änderungen des Kartellordnungswidrigkeitenrechts infolge der Änderung kartellrechtlicher Normen
- 3. Nicht verwirklichte Gesetzgebungsvorschläge
- II. Änderungen der Ahndbarkeit juristischer Personen und Personenvereinigungen nach §§ 30 und 130 OWiG
- 1. Verzehnfachung des Höchstmaßes der Verbandsgeldbuße bei Straftaten (§ 30 Abs. 2 Satz 3 OWiG) und bei Aufsichtspflichtverletzungen in Unternehmen im Falle einer strafbewehrten Pflichtverletzung eines Mitarbeiters (§ 130 Abs. 3 OWiG)
- 2. Neuregelung der Rechtsnachfolge im Rahmen des § 30 Abs. 2a OWiG
- 2.1 Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Rechtsnachfolge vor der 8. GWB-Novelle
- 2.2 Gesetzliche Regelung der Rechtsnachfolge durch die 8. GWB-Novelle
- 2.2.1 Anwendungsbereich der Rechtsnachfolgeregelung
- 2.2.2 Verhängung einer isolierten Verbandsgeldbuße gegen den Rechtsnachfolger
- 2.2.3 Zeitlicher Anwendungsbereich der Neuregelung: Anwendbarkeit des verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbots (Art. 49 Abs. 1 GrCh, Art. 103 Abs. 2 GG)
- 2.2.4 Beschränkung der Geldbuße auf den Wert des übernommenen Vermögens sowie auf die Höhe der gegenüber dem Rechtsvorgänger angemessenen Geldbuße
- 2.2.5 Verfahrensstellung des Rechtsnachfolgers
- 3. Regelungslücken der Rechtsnachfolgeregelung des § 30 Abs. 2a OWiG
- 4. Vorteilsabschöpfung nach § 34 GWB als Lösung der Rechtsnachfolgeproblematik?
ZWeR 2013, 418
- 5. Dinglicher Arrest nach Erlass eines Bußgeldbescheids (§ 30 Abs. 6 OWiG)
- 6. Exkurs: Anfechtungsrechtliche Lösung de lege ferenda?
- 7. Ausblick auf die weitere Rechtsentwicklung im Lichte der europäischen Konzeption der Unternehmensverantwortlichkeit
- III. Bußgeldbewehrte Verletzung von Auskunftspflichten über den Umsatz des Unternehmens
- 1. Bußgeldbewehrte Auskunftspflicht nach § 81a GWB
- 2. Selbstbelastungsfreiheit
- IV. Erweiterung der Befugnisse der Kartellbehörden und verwaltungsrechtliche Maßnahmen
- 1. Befugnisse der Kartellbehörden nach § 32 Abs. 2 GWB
- 2. Eintragung in das Gewerbezentralregister und Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
- V. Bußgeldrechtlich relevante Änderungen des materiellen Kartellrechts
- 1. Missbrauchsaufsicht
- 2. Fusionskontrolle
- 2.1 Bußgeldrechtliche Inbezugnahme der materiellrechtlichen Änderungen des Fusionskontrollrechts
- 2.2 Zuwiderhandlungen gegen vollziehbare Verwaltungsakte der Kartellbehörde
- VI. Fortbestehender Regelungsbedarf
- 1. Stellung des Bundeskartellamts im Verfahren
- 2. Unmittelbarkeits- und Mündlichkeitsgrundsatz
- 3. Beschränkung der Akteneinsicht im Kronzeugenverfahren für nicht am Verfahren beteiligte Dritte
- 4. § 81 Abs. 4 Satz 2 GWB im Lichte der Rechtsprechung in Sachen „Grauzementkartell“
- 5. Ahndbarkeit natürlicher Personen wegen Aufsichtspflichtverletzung gem. § 130 OWiG
- VII. Fazit
- *
- *)Prof. Dr. iur. Gerhard Dannecker ist Direktor des Instituts für deutsches, europäisches und internationales Strafrecht und Strafprozessrecht der Universität Heidelberg; Christoph Dannecker ist Rechtsanwalt in Frankfurt/M. und Würzburg und Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg; Nadja Müller ist Rechtsanwältin und wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für deutsches, europäisches und internationales Strafrecht und Strafprozessrecht der Universität Heidelberg.
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