ZWeR 2012, 442
Akteneinsicht potenzieller Kartellgeschädigter gemäß § 406e StPO i. V. m. § 46 Abs. 1, 3 Satz 4 OWiG
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Zuständigkeit
- III. Gegenstand der Akteneinsicht
- IV. Voraussetzungen
- 1. Antrag durch einen Rechtsanwalt
- 2. Verletzter
- 3. Die Prüfung von Schadensersatzansprüchen als berechtigtes Interesse
- 3.1 Akteneinsicht nur bei Schlüssigkeit des Schadensersatzanspruchs?
- 3.2 Akteneinsicht erst nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens?
- 4. Notwendigkeit der Akteneinsicht für die Prüfung von Schadensersatzansprüchen
- 4.1 Nicht notwendige Aktenbestandteile: Öffentlichkeitsarbeit des Bundeskartellamts
- 4.1.1 Einleitung eines Kartellordnungswidrigkeitenverfahrens
- 4.1.2 Abschluss eines Kartellordnungswidrigkeitenverfahrens
- 4.2 Notwendige Aktenbestandteile
- 4.2.1 Kartellanten
- 4.2.2 Unterlagen
- 4.2.2.1 Einsicht in Beweismittel?
- 4.2.2.2 Einsicht in Anhörungsschreiben trotz Vorliegens von Bußgeldbescheiden?
- 4.2.2.3 Einsicht in Beweismittel trotz Vorliegens von nicht rechtskräftigen Bußgeldbescheiden?
- 4.2.2.4 Einsicht in Beweismittel trotz Vorliegens von rechtskräftigen Bußgeldbescheiden?
- V. Versagungsgründe
- 1. Interessen Beschuldigter oder anderer Personen
- 1.1 Beschuldigte oder andere Personen
- 1.2 Arten von Interessen
- 1.3 Abwägung
- 1.3.1 mit den Interessen der (Neben-)Betroffenen
- 1.3.2 mit den Interessen anderer mutmaßlicher Kartellanten
- 1.3.3 mit den Interessen sonstiger Dritter
- 2. Gefährdung des Untersuchungszwecks
- 3. Erhebliche Verzögerung des Verfahrens
- VI. Bonusanträge und Settlementerklärungen
- 1. Bonusanträge
- 1.1 Bonusanträge
- 1.1.1 Gefährdung des Untersuchungszwecks
- 1.1.2 Überwiegendes Interesse der Antragsteller an der Geheimhaltung ihrer Anträge
- 1.1.3 Vorgaben des EuGH in der Rechtssache Pfleiderer
- 1.2 Andere Dokumente und Vernehmungsprotokolle
- 1.3 Bußgeldbescheide
- 2. Settlementerklärungen
ZWeR 2012, 443
- VII. Rechtliches Gehör
- VIII. Rechtsschutz
- 1. Bundeskartellamt
- 1.1 Antrag auf gerichtliche Entscheidung
- 1.2 Unanfechtbarkeit der gerichtlichen Entscheidung
- 2. Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf
- 3. OLG Düsseldorf
- IX. Zusammenfassung
- *
- *)Der Autor ist Beisitzender der 10. Beschlussabteilung des Bundeskartellamts, Bonn. Der Aufsatz gibt ausschließlich die persönliche Auffassung des Autors wieder.
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