ZWeR 2012, 417

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1611-1982 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2012 AufsätzeFranz Jürgen Säcker* / Jochen Mohr**

Reintegration von Dienstleistungskonzessionen in das Vergaberecht
am Beispiel der Wasserversorgung

Die Übertragung des öffentlich-rechtlichen Begriffs der „Konzession“ – verstanden als Genehmigung zur Aufnahme einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit – auf private Wege- und Grundstücksnutzungsverträge hat in der Vergangenheit eine klare dogmatische Einordnung dieses Rechtsinstituts erschwert. Der Begriff wurde vielmehr dazu benutzt, Konzessionsverträge aus dem allgemeinen Wettbewerbsrecht und dem Vergaberecht auszuklammern, obwohl diese Verträge mittelbar zugleich bestimmen, wer das örtliche Energie- oder Wassernetz betreibt, weshalb ihnen ein erheblicher wirtschaftlicher Wert zukommt. Dieses Denken lebt bis heute in der Vorstellung fort, Gemeinden seien befugt, Wegenutzungsverträge mit kommunalen Unternehmen ohne wettbewerbliches Auswahlverfahren zu schließen. Vor diesem Hintergrund verdient der Vorschlag der EU-Kommission vertiefte Beachtung, Dienstleistungskonzessionen durch eine Richtlinie über die Konzessionsvergabe wieder in das allgemeine Vergaberecht zu integrieren.

Inhaltsübersicht

  • I. Problemstellung
  • II. Erbringung der Dienstleistungen auf öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Grundlage
  • III. Begriff und Rechtsnatur von (Dienstleistungs-)Konzessionsverträgen
  • IV. Vergaberechtliche Anforderungen
    • 1. Unionsrechtlicher Begriff der Dienstleistungskonzession
    • 2. Primärvergaberecht
    • 3. Normadressaten des Primärvergaberechts
    • 4. Konkrete Anforderungen an das Vergabeverfahren
    • 5. Effektiver Primärrechtsschutz
    • 6. Inhouse-Privileg
    • 7. Vorschlag der EU-Kommission zur Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen
  • V. Nachprüfungsverfahren gem. §§ 102 ff. GWB
  • VI. Wettbewerbsrechtliche Grenzen
    • 1. Marktmachtmissbrauch
    • 2. Vergabe an kommunale Eigengesellschaften
  • VII. Ergebnis
*
*)
Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. Dr. h. c., Direktor des Instituts für deutsches und europäisches Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Regulierungsrecht der Freien Universität Berlin
**
**)
Dr. iur., Rechtsanwalt, wissenschaftlicher Mitarbeiter und Habilitand am Institut für deutsches und europäisches Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Regulierungsrecht der Freien Universität (Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. Dr. h. c. Franz Jürgen Säcker)

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