ZWeR 2011, 443
Come fly with me – Der Fall Ryanair/Aer Lingus
Anmerkung zu EuG, Beschl. v. 18. 3. 2008 – Rs T-411/07 R – Aer Lingus/Kommission; EuG, Urt. v. 6. 7. 2010 – Rs T-342/07 – Ryanair/Kommission sowie
EuG, Urt. v. 6. 7. 2010 – Rs T-411/07 – Aer Lingus/Kommission
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Zusammenschlussvorhaben, Verfahren und Untersagungsentscheidung
- 1. Das Zusammenschlussvorhaben
- 2. Neue Methode der geografischen Umsatzzuordnung im Luftverkehr
- 2.1 Hintergrund
- 2.2 Geografische Zuordnung des Umsatzes im Verfahren Ryanair/Aer Lingus
- 2.3 Würdigung
- 3. Untersagungsentscheidung der Kommission
- III. Die Entscheidung des EuG in der Sache Ryanair/Kommission
- 1. Beurteilung des zwischen den Zusammenschlussparteien bestehenden Konkurrenzverhältnisses
- 1.1 Hintergrund
- 1.2 Entscheidung des EuG
- 2. Erörterung der Marktzutrittsschranken
- 2.1 Hintergrund
- 2.2 Entscheidung des EuG
ZWeR 2011, 444
- 3. Effizienzerwägungen
- 3.1 Hintergrund
- 3.2 Entscheidung des EuG
- 4. Analyse der angebotenen Verpflichtungszusagen
- 4.1 Hintergrund
- 4.2 Entscheidung des EuG
- 5. Würdigung
- IV. Die Entscheidung des EuG in der Sache Aer Lingus/Kommission
- 1. Hintergrund
- 2. Der Beschluss im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes
- 3. Die Entscheidung in der Hauptsache
- 4. Würdigung
- 5. Ausblick
- *
- *)Dr. iur., LL.M., wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Kartellrecht, Versicherungs-, Gesellschafts- und Regulierungsrecht an der Georg-August-Universität Göttingen
- 1
- 1)Leitsätze 1, 2 und 3 geben im Wesentlichen den Inhalt von EuG, Urt. v. 6. 7. 2010 – Rs T-342/07, Rz. 41 (Leitsatz 1) bzw. Rz. 163 (Leitsatz 2) bzw. Rz. 125, 264, 522 (Leitsatz 3) – Ryanair/Kommission wieder. Leitsatz 4 gibt im Wesentlichen den Inhalt von EuG, Urt. v. 6. 7. 2010 – Rs T-411/07, Rz. 64, 83 – Aer Lingus/Kommission wieder.
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.
Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.