ZWeR 2011, 443

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1611-1982 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2011 EntscheidungsbesprechungThomas Tobias Hennig*

Come fly with me – Der Fall Ryanair/Aer Lingus

Anmerkung zu EuG, Beschl. v. 18. 3. 2008 – Rs T-411/07 R – Aer Lingus/Kommission; EuG, Urt. v. 6. 7. 2010 – Rs T-342/07 – Ryanair/Kommission sowie
EuG, Urt. v. 6. 7. 2010 – Rs T-411/07 – Aer Lingus/Kommission

Leitsätze:1
1. Besonders hohe Marktanteile liefern – von außergewöhnlichen Umständen abgesehen – als solche den Beweis für das Vorliegen einer beherrschenden Stellung.
2. Eine Preisregressionsanalyse ist ein geeignetes Mittel, um die von der Kommission im Rahmen ihrer Marktuntersuchung gefundenen Ergebnisse zu untermauern.
3. Soweit durch einen Zusammenschluss zwischen Luftverkehrsunternehmen, die vor dem Zusammenschluss von dem gleichen Flughafen als Basis operierten, eine gemeinsame große Basis geschaffen würde, kann dies der fusionierten Einheit einen erheblichen Wettbewerbsvorteil verschaffen, der insbesondere bei der Beurteilung des potentiellen Wettbewerbs und etwaiger angebotener Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen ist.
4. Eine Minderheitsbeteiligung, deren Erwerb im Zusammenhang mit einem öffentlichen Übernahmeangebot erfolgt, das auf den Erwerb der Kontrolle gerichtet ist, stellt, soweit die Kommission den Kontrollerwerb untersagt, keinen vollzogenen Zusammenschluss i. S. d. Art. 8 Abs. 4 FKVO dar und kann mithin von der Kommission nicht entflochten werden, auch wenn die Minderheitsbeteiligung zuvor dem Vollzugsverbot des Art. 7 FKVO unterlag.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Zusammenschlussvorhaben, Verfahren und Untersagungsentscheidung
    • 1. Das Zusammenschlussvorhaben
    • 2. Neue Methode der geografischen Umsatzzuordnung im Luftverkehr
      • 2.1 Hintergrund
      • 2.2 Geografische Zuordnung des Umsatzes im Verfahren Ryanair/Aer Lingus
      • 2.3 Würdigung
    • 3. Untersagungsentscheidung der Kommission
  • III. Die Entscheidung des EuG in der Sache Ryanair/Kommission
    • 1. Beurteilung des zwischen den Zusammenschlussparteien bestehenden Konkurrenzverhältnisses
      • 1.1 Hintergrund
      • 1.2 Entscheidung des EuG
    • 2. Erörterung der Marktzutrittsschranken
      • 2.1 Hintergrund
      • 2.2 Entscheidung des EuG
    • ZWeR 2011, 444
    • 3. Effizienzerwägungen
      • 3.1 Hintergrund
      • 3.2 Entscheidung des EuG
    • 4. Analyse der angebotenen Verpflichtungszusagen
      • 4.1 Hintergrund
      • 4.2 Entscheidung des EuG
    • 5. Würdigung
  • IV. Die Entscheidung des EuG in der Sache Aer Lingus/Kommission
    • 1. Hintergrund
    • 2. Der Beschluss im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes
    • 3. Die Entscheidung in der Hauptsache
    • 4. Würdigung
    • 5. Ausblick
*
*)
Dr. iur., LL.M., wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Kartellrecht, Versicherungs-, Gesellschafts- und Regulierungsrecht an der Georg-August-Universität Göttingen
1
1)
Leitsätze 1, 2 und 3 geben im Wesentlichen den Inhalt von EuG, Urt. v. 6. 7. 2010 – Rs T-342/07, Rz. 41 (Leitsatz 1) bzw. Rz. 163 (Leitsatz 2) bzw. Rz. 125, 264, 522 (Leitsatz 3) – Ryanair/Kommission wieder. Leitsatz 4 gibt im Wesentlichen den Inhalt von EuG, Urt. v. 6. 7. 2010 – Rs T-411/07, Rz. 64, 83 – Aer Lingus/Kommission wieder.

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