ZWeR 2011, 422
Vergaberecht und Bauen auf erworbenem öffentlichen Grund nach Wünschen der öffentlichen Hand
Zugleich Besprechung des Urteils des EuGH vom 25. März 2010 – Rs C-451/08 – Helmut Müller
Inhaltsübersicht
- I. Typischer Sachverhalt und Fragestellung
- II. Bedeutung des deutschen Wortlauts von europäischem Richtlinienrecht
- III. Notwendigkeit differenzierter Bewertung eines mehrstufigen Vorhabens, das eine Bauleistung einschließt
- IV. Öffentlicher Bauauftrag i. S. d. Vergaberichtlinie 2004/18/EG
- 1. Entgeltlicher (Bau-)Vertrag – Verkauf als solcher
- 2. Einklagbare Verpflichtung zu bauen
- 3. Unmittelbares wirtschaftliches Interesse der öffentlichen Hand an der Bauleistung
- 4. Folge: Neues Prüfungsschema und Fallgruppen
- V. Bauauftrag trotz lediglich beschränkten wirtschaftlichen Interesses der öffentlichen Hand an der Bauleistung
- VI. Konsequenzen
- 1. Bebauungsplan und Bauverpflichtung
- 2. § 12 oder § 11 BauGB
- 3. § 124 BauGB
- VII. Öffentlicher Bauauftrag i. S. d. Vergaberichtlinie 2004/18/EG und § 99 n. F. GWB
- VIII. Europäische Grundfreiheiten und Vertrag mit Bauverpflichtung
- *
- *)Vorsitzender Richter am BGH i.R., Düsseldorf
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