ZWeR 2011, 383
Privatrechtliche Nichtigkeit von Kartellen und öffentlich-rechtlicher Vertrauensschutz
Der nachfolgende Beitrag behandelt am Beispiel des Kartellverbots die Problematik des „Vertrauensschutzes im Kartellrecht“. Er arbeitet heraus, dass aufgrund des immer mehr in den Vordergrund rückenden privaten Rechtsschutzes selbst eine Nichttätigkeitsverfügung der Kartellbehörden keinen dauerhaften Vertrauenstatbestand zu Gunsten der betroffenen Unternehmen bilden kann, da sich dritte Privatkläger jedenfalls dauerhaft auf die privatrechtliche Nichtigkeit der Kartellvereinbarung berufen können.
Inhaltsübersicht
- I. Durchsetzung des Kartellverbots durch Private und Kartellbehörden
- II. Der allgemeine öffentlich-rechtliche Grundsatz des Vertrauensschutzes
- III. § 48 VwVfG als spezialgesetzliche Ausformung des Vertrauensgrundsatzes
- IV. Ausformungen des Vertrauensgrundsatzes im Wettbewerbsrecht
- V. Interpretation des § 32c GWB im Lichte der Rechtsprechung
- 1. Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
- 1.1 Verdrängung von § 48 VwVfG durch sondergesetzliche Spezialregelungen
- 1.2 Verwirkung
- 1.3 Allgemeiner Grundsatz des Vertrauensschutzes
- 2. Die Aral-Entscheidung des Kammergerichts
- 3. Harmonisierung der privatrechtlichen Nichtigkeitssanktion mit dem Vertrauensgrundsatz
- 4. Zusätzliche Einschränkungen des Vertrauensgrundsatzes durch den Gerichtshof der EU
- 4.1 Die Alcan-II-Entscheidung
- 4.2 Unionsrechtlich gebotene Auslegung von Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV als Schutzgesetz
- 4.3 Die Telekom-Entscheidung
- VI. Verhängung von Bußgeldern durch das Bundeskartellamt
- VII. Beschluss eines Kollegialorgans als Vertrauensgrundlage
- VIII. Ergebnis
- *
- *)Dr. iur., Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht, wissenschaftlicher Mitarbeiter und Habilitand am Institut für deutsches und europäisches Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Regulierungsrecht der Freien Universität (Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. Dr. h. c. Franz Jürgen Säcker), Berlin
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