ZWeR 2008, 427

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1611-1982 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2008 EntscheidungsbesprechungenOliver Steffens* / Bastian Arnold**

Die Entscheidung GlaxoSmithKline AEVE des EuGH – Missbrauch marktbeherrschender Stellung durch Verhinderung von Parallelexporten von Arzneimitteln?

Anmerkung zur Entscheidung des EuGH v. 16. 9. 2008 – verb. Rs C-468/06 bis C-478/06

Tenor der Entscheidung:

Art. 82 EG ist dahin auszulegen, dass ein Unternehmen mit einer beherrschenden Stellung auf dem maßgeblichen Arzneimittelmarkt, das sich zur Verhinderung von Parallelexporten, die bestimmte Großhändler von einem Mitgliedstaat in andere Mitgliedstaaten vornehmen, weigert, von diesen Großhändlern aufgegebene normale Bestellungen auszuführen, seine beherrschende Stellung missbräuchlich ausnutzt. Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, zu bestimmen, ob die genannten Bestellungen in Anbetracht ihres Umfangs im Verhältnis zum Bedarf des Marktes dieses Mitgliedstaats sowie der früheren Geschäftsbeziehungen dieses Unternehmens mit den betroffenen Großhändlern normal sind.

Inhaltsübersicht

  • I. Hintergrund der Entscheidung des EuGH
  • II. Die Entscheidung des EuGH
    • 1. Sachverhalt
    • 2. Zum Vorliegen einer Lieferverweigerung, die geeignet ist, den Wettbewerb auszuschalten
    • 3. Zur Missbräuchlichkeit der Lieferverweigerung
      • 3.1 Zu den Auswirkungen des Parallelhandels für die Endverbraucher
      • 3.2  Über die Auswirkung der staatlichen Regelung der Preise und der Versorgung im Sektor der pharmazeutischen Erzeugnisse
  • III.  Bewertung der Feststellungen des EuGH zu den Gründen, die Missbräuchlichkeit ausschließen könnten
    • 1. Nutzen für Endverbraucher wegen Druck des Parallelhandels auf Arzneimittelpreise
    • 2. Preisfestsetzung durch staatliche Stellen
    • 3. Verpflichtungen in Bezug auf Arzneimittelvertrieb
    • 4. Verminderung der Gewinne, die in Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten investiert werden
    • 5.  Beeinträchtigung der Vermarktung neuer Arzneimittel in den Mitgliedstaaten, in denen die Preise niedrig sind
    • 6. Schutz berechtigter geschäftlicher Interessen vor anormalen Bestellungen
  • IV. Ausblick
    • 1. Preisdifferenzierungsklauseln
    • 2. Direct-to-pharmacy-Vertriebsweg
    • 3. Besonderer Mechanismus
  • V. Zusammenfassung
*
*)
Dr. iur., LL.M. (London/LSE), Rechtsanwalt – Partner McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP, München
**
**)
Dr. iur., LL.M. (Boston University), Rechtsanwalt – McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP, München

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