ZWeR 2008, 348
Die privatrechtliche Dimension des Wettbewerbsrechts – Zur systematischen Harmonisierung von Vertrags- und Wettbewerbsrecht
Der Beitrag beschäftigt sich mit den wettbewerbsrechtlichen Grundlagen und Grenzen der Privatautonomie. Die §§ 1 und 19 GWB sowie die Art. 81 und 82 EG sind nicht nur Schutzgesetze i. S. v. § 823 Abs. 2 BGB, sondern auch Verbotsgesetze mit der rechtlichen Konsequenz, dass Verträge, die unter rechtswidriger Ausnutzung unilateraler oder kollektiver (kartellierter) Marktmacht zustande gekommen sind, nicht nur Schadensersatzansprüche auslösen, sondern auch gegen § 134 BGB verstoßen. Die Rechtsfolge des Verstoßes ist allerdings nicht die Gesamtnichtigkeit, sondern die Teilnichtigkeit des Vertrages. Nichtig sind nur die einzelnen Bestimmungen des Vertrages sowie die Bestimmung des Entgelts, wenn diese Art. 81, 82 EG, §§ 1 ff., 19, 20 GWB verletzt. Solche Vertragsbestimmungen verstoßen zugleich gegen § 138 GWB, wenn sie das durch Art. 81 Abs. 3, §§ 2, 3 GWB erlaubte Maß an Wettbewerbsbeschränkungen überschreiten. Der im Aufsatz aufgezeigte teleologische Gleichklang wettbewerbsrechtlicher und privatrechtlicher Schutz- und Verbotsnormen erlaubt nach der Integration des Verbraucherschutzrechts in das BGB auch eine Integration der wettbewerbsrechtlichen Wertungen in das moderne Privatrecht und verbessert das Private Enforcement der Wettbewerbsvorschriften.
Inhaltsübersicht
- I. Grenzen der Privatautonomie durch Wettbewerbsrecht?
- II. Dogmatische Instrumente der Einwirkung des Verbraucherschutz- und Wettbewerbsrechts auf den Schuldvertrag
- 1. Konditionenkontrolle
- 1.1 Die AGB-Kontrolle (§§ 307 ff. BGB)
- 1.2 Wettbewerbskontrolle
- 2. Preiskontrolle
- 2.1 Kontrolle gem. § 138 BGB bei wirtschaftsethischer Missbilligung des Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung
- 2.2 Wettbewerbsrechtliche Preiskontrolle
- 2.3 Wettbewerbsbezogene Interpretation des § 138 BGB
- 3. Die Kontrolle einseitiger Gestaltungsmacht (§ 315 BGB)
- III. Zusammenfassung
- *
- *)Prof. Dr. iur., Dr. rer. pol., Dr. h. c., Direktor des Instituts für deutsches und europäisches Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Regulierungsrecht der Freien Universität Berlin
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