ZWeR 2007, 533
Erweiterte Drittbeschwerdemöglichkeiten in der Fusionskontrolle nach dem pepcom-Beschluss des BGH
Risiken und Nebenwirkungen einer Europäisierung des deutschen Kartellverfahrensrechts contra legem
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung: Unstimmigkeiten des deutschen Kartellverfahrensrechts
- 1. Unanfechtbarkeit von Freigaben im Vorprüfverfahren
- 2. Ermessensabhängigkeit der Beiladung und formalisierte Beschwerdeberechtigung
- II. Bisherige Lösungsversuche de lege lata: Anspruch auf Beiladung
- III. Lösung des BGH im pepcom-Beschluss: „Neue Deutung“ von § 63 Abs. 2 GWB
- 1. Sachverhalt und Verfahren
- 2. Zur Ermessensabhängigkeit der Beiladung
- 3. Zur Bedeutung der Beiladung als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Drittanfechtungsbeschwerde
- IV. Zu den vom BGH aufgestellten Zulässigkeitsvoraussetzungen im Einzelnen
- 1. Formelle Voraussetzung: „Beiladungspetent“
- 2. Materielle Voraussetzungen
- V. Kritische Würdigung der Lösung des BGH
- 1. Lösung des Problems der Ermessensabhängigkeit der Beschwerdeberechtigung
- 2. Rechtsfortbildung contra legem
- 3. Zweispurige Zulässigkeitsprüfung oder Konvergenz der Kriterien?
- 4. Probleme einer Übertragung des europäischen Kriteriums auf das deutsche Kartellrecht
- 5. Ungelöste Probleme
- VI. Alternativer Lösungsvorschlag
- 1. Zwei Elemente
- 2. Lösung des Problems der Ermessensabhängigkeit der Beschwerdeberechtigung
- 3. Herleitung aus dem Gesetzestext
- 4. Die Bestimmung des anfechtungsbefugten Personenkreises
- 5. Beseitigung der kritisierten Ungereimtheiten im Gesamtgefüge des fusionskontrollrechtlichen Drittschutzes
- 6. Ausweitung der notwendigen Beiladung und Bedürfnis nach Verfahrenskonzentration
- VII. Zusammenfassung
- *
- *)Dr. iur., Maître en droit (Aix-Marseille III), Akademischer Rat und Habilitand am Lehrstuhl von Prof. Dr. W. Möschel, Universität Tübingen, sowie Lehrbeauftragter für deutsches Recht an der Universität Paris 1 Panthéon-Sorbonne
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