ZWeR 2007, 445

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1611-1982 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2007 AufsätzeMarkus Lange*

Die Kartellrechtspraxis des Bundeskartellamtes im ÖPNV

Der Beitrag gibt einen Überblick über die Kartellrechtsanwendung durch das Bundeskartellamt im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und die ergangene Rechtsprechung in den letzten Jahren. Zur Darstellung der Rahmenbedingungen, die die Entwicklungen im ÖPNV-Bereich in Deutschland seit den 1990er Jahren geprägt haben, beginnt der Beitrag mit einem Überblick über zwei Reformprojekte, die maßgebliche Auswirkungen auf den ÖPNV hatten und haben. Dies sind die Bestrebungen auf europäischer Ebene zur Liberalisierung der ÖPNV-Märkte in der Gemeinschaft und die Bahnreform von 1994. Obgleich nicht primär auf dieses Ziel ausgerichtet, hat die Bahnreform – durch Änderungen der Verantwortlichkeiten für die Sicherstellung von ÖPNV-Leistungen und die Ausrichtung der Eisenbahn des Bundes auf unternehmerisches Handeln – Markt- und Wettbewerbsentwicklungen auch im ÖPNV-Bereich befördert. Nach einem Abriss der spezifischen kartellrechtlichen Regeln für den ÖPNV wendet sich der Beitrag der Anwendung des Kartellrechts durch das Bundeskartellamt auf den ÖPNV und der dazu ergangenen Rechtsprechung zu. Hierbei steht die Fusionskontrolle im Vordergrund. Der Beitrag schließt mit einem Blick auf die Möglichkeiten und Grenzen des externen Wachstums im ÖPNV.

Inhaltsübersicht

  • I. Reformen des Rechtsrahmens von ÖPNV und Eisenbahn
    • 1. Die Neuordnung des europarechtlichen Rahmens des ÖPNV
    • 2. Die Bahnreform in Deutschland
  • II. Der kartellrechtliche Rahmen des ÖPNV
  • III. Die Kartellrechtsanwendung im ÖPNV
    • 1. Kooperationen
    ZWeR 2007, 446
    • 2. Missbrauchsaufsicht
    • 3. Fusionskontrolle
      • 3.1 Entscheidungspraxis des Bundeskartellamtes
      • 3.2 Entscheidungen des OLG Düsseldorf
      • 3.3 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs
      • 3.4 Eckpunkte für die Fusionskontrolle im ÖPNV
  • IV. Fazit
*
*)
Beisitzer in der 9. Beschlussabteilung des BKartA, Bonn. Der Autor gibt in dem Beitrag ausschließlich seine persönliche Ansicht wieder.

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