ZWeR 2007, 419
Energiekartellrechtsanwendung in Zeiten der Regulierung
Der Beitrag beleuchtet Auswirkungen der im Juli 2005 in Kraft getretenen Reform des Energiewirtschaftsrechts und der in diesem Zusammenhang aufgenommenen Regulierung der Strom- und Gasnetze in Deutschland auf die Kartellrechtsanwendung. Dazu werden zunächst die ungeachtet der Liberalisierung von 1998 bestehenden strukturellen Hindernisse für Wettbewerb rekapituliert und die unterschiedlichen Rollen von Regulierung und Wettbewerbsaufsicht beim Abtragen dieser Hindernisse analysiert. Darauf aufbauend wird der Frage nachgegangen, ob ein Durchschlagen von Fortschritten bei der Regulierung auf die kartellrechtliche Beurteilung im Energiebereich möglich ist und wie in der Praxis damit umgegangen wird. So haben sich Bundeskartellamt und Gerichte mittlerweile in einer Reihe von Entscheidungen im Rahmen der sachlichen oder räumlichen Marktabgrenzung oder bei der Frage der marktbeherrschenden Stellung mit dem Fortschritt der Regulierungstätigkeit auseinandergesetzt. Daneben gewinnen seit Beginn der Regulierung neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Energieversorgungsunternehmen in der kartellrechtlichen Arbeit an Bedeutung.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Aufgaben und Herangehensweise der Regulierungs- und Kartellbehörden im Energiesektor
- 1. Strukturelle Hindernisse für Wettbewerb im Energiesektor
- 1.1 Strom
- 1.2 Gas
- 2. Rollenverteilung zwischen Regulierung und Kartellrechtsanwendung
- 2.1 Wesensunterschiede
- 2.2 Ganzheitlicher Ansatz
- III. Auswirkungen der Regulierung auf die wettbewerbliche Beurteilung
- 1. Durchschlagen von Regulierungserfolgen auf wettbewerbliche Beurteilung überhaupt möglich?
- 2. Abgrenzung der Energiemärkte
- 2.1 Gas
- 2.2 Strom
- 3. Kinder der Regulierung
- 3.1 Netzgemeinschaftsunternehmen
- 3.2 Netzpachtmodelle
- 3.3 Einkaufskooperationen
- 3.4 Vermarktungsplattformen
- IV. Ausblick
- *
- *)Dr. iur., Direktor beim BKartA, Bonn, Lehrbeauftragter an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
- **
- **)Dr. iur., Regierungsrätin im BKartA, Bonn
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