ZWeR 2006, 366

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1611-1982 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2006 AufsätzeWolfgang Jaeger*

Vergaberechtsschutz bei der De-facto-Vergabe

Wenn sich öffentliche Auftraggeber Güter oder sonstige Leistungen an den Vergaberechtsvorschriften vorbei, also ohne deren Beachtung und insbesondere ohne Vergabebekanntmachung beschaffen, stellt sich für potenzielle Bewerber, die sich im Falle eines regulären Vergabeverfahrens eine Chance auf Auftragserteilung ausrechnen, die Frage, ob und unter welchen Bedingungen sie Rechtsschutz gegen das – nach den Ermittlungen des Bundesrechnungshofs weit verbreitete – regelwidrige Handeln des öffentlichen Auftraggebers erhalten können. Das derzeitige Gesetzesrecht enthält hierfür keine speziellen Vorschriften. Der nachfolgende Aufsatz stellt die Rechtslage zu dieser Frage dar. Dabei wird auch der Rechtsschutz gegen derartige regelwidrige Beschaffungsvorgänge bei einem Auftragsvolumen unterhalb der so genannten Schwellenwerte behandelt.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung – Begriffsbestimmung
  • II. Rechtsschutz bei Auftragswerten oberhalb der Schwellenwerte
    • 1. Der Rechtsschutz nach deutschem Recht (§§ 102 ff. GWB)
    • 2.  Der Rechtsschutz nach der EG-Rechtsmittelkoordinierungsrichtlinie und die richtlinienkonforme Auslegung des deutschen Rechts
    • 3. Anwendbarkeit des § 13 VgV auf De-facto-Vergaben
    • 4.  Die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 107 Abs. 2 und 3 Satz 1 GWB für einen Nachprüfungsantrag gegen eine De-facto-Vergabe
    • 5. Besondere Rechtsmissbrauchskontrolle gemäß § 242 BGB?
    • 6. Fazit
ZWeR 2006, 367
  • III. Rechtsschutz bei Auftragswerten unterhalb der Schwellenwerte
    • 1.  Neuere Rechtsprechung des OVG Koblenz, des Sächsischen OVG und des OVG Münster zur Rechtswegfrage
    • 2. Ablehnende Stellungnahme zur Rechtsprechung des OVG Koblenz, des Sächsischen OVG und des OVG Münster
    • 3. Die Anspruchsgrundlagen für die zivilgerichtliche Überprüfung
  • IV. Zusammenfassung
*
*)
Vorsitzender Richter am OLG Düsseldorf (Kartellsenat und Vergabesenat) a. D., Rechtsanwalt und Partner in der Sozietät Heinemann und Partner, Essen. Der Aufsatz beruht auf dem Vortrag, den der Verfasser auf der 12. Verwaltungsrechtlichen Jahresarbeitstagung des Deutschen Anwaltsinstituts e. V. am 27. 1. 2006 in Leipzig gehalten hat.

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