ZWeR 2006, 366
Vergaberechtsschutz bei der De-facto-Vergabe
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung – Begriffsbestimmung
- II. Rechtsschutz bei Auftragswerten oberhalb der Schwellenwerte
- 1. Der Rechtsschutz nach deutschem Recht (§§ 102 ff. GWB)
- 2. Der Rechtsschutz nach der EG-Rechtsmittelkoordinierungsrichtlinie und die richtlinienkonforme Auslegung des deutschen Rechts
- 3. Anwendbarkeit des § 13 VgV auf De-facto-Vergaben
- 4. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 107 Abs. 2 und 3 Satz 1 GWB für einen Nachprüfungsantrag gegen eine De-facto-Vergabe
- 5. Besondere Rechtsmissbrauchskontrolle gemäß § 242 BGB?
- 6. Fazit
- III. Rechtsschutz bei Auftragswerten unterhalb der Schwellenwerte
- 1. Neuere Rechtsprechung des OVG Koblenz, des Sächsischen OVG und des OVG Münster zur Rechtswegfrage
- 2. Ablehnende Stellungnahme zur Rechtsprechung des OVG Koblenz, des Sächsischen OVG und des OVG Münster
- 3. Die Anspruchsgrundlagen für die zivilgerichtliche Überprüfung
- IV. Zusammenfassung
- *
- *)Vorsitzender Richter am OLG Düsseldorf (Kartellsenat und Vergabesenat) a. D., Rechtsanwalt und Partner in der Sozietät Heinemann und Partner, Essen. Der Aufsatz beruht auf dem Vortrag, den der Verfasser auf der 12. Verwaltungsrechtlichen Jahresarbeitstagung des Deutschen Anwaltsinstituts e. V. am 27. 1. 2006 in Leipzig gehalten hat.
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