ZWeR 2005, 440
Das Fabricom-Urteil des EuGH: Zur Verfälschung des Vergabe-wettbewerbs bei Projektantenbeteiligung
- I. Das Urteil des EuGH
- 1. Der Sachverhalt und die Vorlagefragen
- 2. Die Schlussanträge des Generalanwalts Léger
- 3. Die Entscheidung des Gerichtshofs
- II. Bewertung
- 1. Die normativen Grundlagen der Entscheidung
- 2. Die Tatbestände der Wettbewerbsverfälschung
- 2.1 Beeinflussung der Wettbewerbsbedingungen
- 2.2 Informationsvorsprung
- 3. Ausschluss der Wettbewerbsverfälschung oder Ausschluss der Gefahr der Wettbewerbsverfälschung?
ZWeR 2005, 441
- III. Folgerungen für das deutsche Vergaberecht
- 1. Die bisherige Rechtslage
- 2. Neuere Rechtsentwicklungen
- 3. Rechtspraktische Hinweise
- *
- *)Dr. iur., Rechtsanwalt – Gleiss Lutz, Frankfurt/M.
- 1
- 1)RL 93/36/EWG v. 14.6.1993 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge (LKR); RL 93/37/EWG v. 14.6.1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge (BKR); RL 92/50/EWG v. 18.6.1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (DKR); RL 93/38/EWG v. 14.6.1993 zur Koordinierung der Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor (SKR). LKR, BKR und DKR werden gem. Art. 82 der neuen (konsolidierten) Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG v. 31.3.2004 mit Wirkung zum 31.1.2006 aufgehoben und durch diese ersetzt. Die SKR wurde gem. Art. 73 der neuen Sektorenrichtlinie 2004/17/EG v. 31.3.2004 bereits aufgehoben und durch diese ersetzt. Im Hinblick auf die hier behandelte Problematik ergeben sich aus den neuen Richtlinien keine Änderungen.
- 2
- 2)RL 89/665/EWG v. 21.12.1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge (Rechtsmittelricht-linie); RL 92/13/EWG v. 25.2.1992 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwen-dung der Gemeinschaftsvorschriften über die Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Telekommunikation (Sektoren-Rechtsmittelrichtlinie).
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