ZWeR 2005, 440

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1611-1982 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2005 EntscheidungsbesprechungMarc Opitz*

Das Fabricom-Urteil des EuGH: Zur Verfälschung des Vergabe-wettbewerbs bei Projektantenbeteiligung

Leitsätze des Verfassers:
1. Die europäischen Richtlinien zur Koordinierung der öffentlichen Auftragsvergabe im Bau-, Liefer-, Dienstleistungs- und Sektorenbereich1 stehen einer Bestimmung entgegen, nach der eine Person, die mit Forschungs-, Erprobungs-, Planungs- oder Entwicklungsarbeiten für Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen betraut war, nicht zur Einreichung eines Antrags auf Teilnahme an einem öffentlichen Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsauftrag oder eines Angebots für einen solchen Auftrag zugelassen ist, ohne dass ihr die Möglichkeit gegeben wird, zu beweisen, dass nach den Umständen des Einzelfalls die von ihr erworbene Erfahrung den Wettbewerb nicht verfälschen konnte.
2. Die europäischen Richtlinien zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge2 erlauben nicht, dass der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen, das mit einer Person verbunden ist, die mit Forschungs-, Erprobungs-, Planungs- oder Entwicklungsarbeiten für Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen betraut war, bis zum Ende des Verfahrens der Prüfung der Angebote von der Teilnahme an dem Verfahren oder von der Abgabe eines Angebots ausschließen kann, obwohl dieses Unternehmen auf Befragung durch den öffentlichen Auftraggeber versichert, dass ihm hieraus kein ungerechtfertigter Vorteil erwachse, der geeignet wäre, den normalen Wettbewerb zu verfälschen.
Inhaltsübersicht
  • I. Das Urteil des EuGH
    • 1. Der Sachverhalt und die Vorlagefragen
    • 2. Die Schlussanträge des Generalanwalts Léger
    • 3. Die Entscheidung des Gerichtshofs
  • II. Bewertung
    • 1. Die normativen Grundlagen der Entscheidung
    • 2. Die Tatbestände der Wettbewerbsverfälschung
      • 2.1 Beeinflussung der Wettbewerbsbedingungen
      • 2.2 Informationsvorsprung
    • 3. Ausschluss der Wettbewerbsverfälschung oder Ausschluss der Gefahr der Wettbewerbsverfälschung?
  • ZWeR 2005, 441
  • III. Folgerungen für das deutsche Vergaberecht
    • 1. Die bisherige Rechtslage
    • 2. Neuere Rechtsentwicklungen
    • 3. Rechtspraktische Hinweise
*
*)
Dr. iur., Rechtsanwalt – Gleiss Lutz, Frankfurt/M.
1
1)
 RL 93/36/EWG v. 14.6.1993 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge (LKR); RL 93/37/EWG v. 14.6.1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge (BKR); RL 92/50/EWG v. 18.6.1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (DKR); RL 93/38/EWG v. 14.6.1993 zur Koordinierung der Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor (SKR). LKR, BKR und DKR werden gem. Art. 82 der neuen (konsolidierten) Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG v. 31.3.2004 mit Wirkung zum 31.1.2006 aufgehoben und durch diese ersetzt. Die SKR wurde gem. Art. 73 der neuen Sektorenrichtlinie 2004/17/EG v. 31.3.2004 bereits aufgehoben und durch diese ersetzt. Im Hinblick auf die hier behandelte Problematik ergeben sich aus den neuen Richtlinien keine Änderungen.
2
2)
 RL 89/665/EWG v. 21.12.1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge (Rechtsmittelricht-linie); RL 92/13/EWG v. 25.2.1992 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwen-dung der Gemeinschaftsvorschriften über die Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Telekommunikation (Sektoren-Rechtsmittelrichtlinie).

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