ZWeR 2005, 359

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1611-1982 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2005 AufsätzeGuido Kordel*

Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Verwendung zivilrechtswidriger AGB „im Auftrag des Bundes“

Die neuen AGB der Toll Collect aus der Sicht des deutschen und europäischen Kartellrechts

18 Mitgliedsverbände des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) haben zusammen mit 14 europäischen Transport- und Logistikverbänden vor dem Landgericht Düsseldorf Klage gegen die Toll Collect GmbH mit dem Vorwurf er-hoben, sie missbrauche durch die Verwendung neuer Allgemeiner Geschäftsbedingungen ihre marktbeherrschende Stellung. Dieser Fall erregt nicht nur viel Aufmerksamkeit, weil die Toll Collect GmbH damit nach dem Mautdesaster wieder einmal öffentlich in der Schusslinie steht. Er ist auch deshalb besonders interessant, weil er einige über den konkreten Fall hinausgehende Rechtsfragen aufwirft, die der folgende Beitrag untersucht.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Hintergrund
  • III. Kartellrechtliche Würdigung
    • 1. Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach GWB
      • 1.1 Voraussetzungen des § 19 GWB
        • 1.1.1 Unternehmensbegriff
          • 1.1.1.1 Tätigkeit im hoheitlichen Auftrag
          • 1.1.1.2 Keine ausschließlich hoheitliche Tätigkeit
          • 1.1.1.3 Selbstständigkeit
          • 1.1.1.4 Marktwirtschaftlicher Leistungsaustausch
        • 1.1.2 Marktbeherrschung
          • 1.1.2.1 Existenz eines Marktes
          • 1.1.2.2 Sachlich relevanter Markt
          • 1.1.2.3 Räumlich relevanter Markt
          • 1.1.2.4 Marktbeherrschung
        • 1.1.3 Missbrauch
          • 1.1.3.1 Kein Missbrauch durch Kündigungsandrohung
          • 1.1.3.2 Missbrauch durch die Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen
      • 1.2 Zwischenergebnis
    • 2. Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach Art. 82 EG
      • 2.1 Unternehmensbegriff
      • 2.2 Marktabgrenzung und -beherrschung
      • 2.3 Eignung zur Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten
      • 2.4 Missbrauch
    • 3. Ergebnis
*
*)
Dr. iur., LL.M. (University of Chicago), Referent der 7. Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes in Bonn, die u. a. für den Bereich Telekommunikation zuständig ist und sich in der Vergangenheit mit einer Beschwerde des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) wegen der AGB der Toll Collect GmbH befasst hat. Das Verfahren ruht derzeit. Der Aufsatz gibt ausschließlich die persönliche Auffassung des Autors wieder.

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