ZWeR 2004, 544
Der Anwendungsbereich der EG-Transparenzrichtlinie im Lichte der jüngsten Rechtsprechung des EuGH
Inhaltsübersicht
- I. Die Ratio der EG-Transparenzrichtlinie
- II. Transparenz nach Art. 1 Abs. 1 TranspRL
- 1. Öffentliche Hand
- 2. Öffentliche Unternehmen
- 3. Finanzielle Beziehungen
- 4. Bereichsausnahmen nach Art. 4 Abs. 1 TranspRL
ZWeR 2004, 545
- III. Transparenz nach Art. 1 Abs. 2 TranspRL
- 1. Privilegierte Unternehmen
- 1.1 Unternehmen mit ausschließlichen Rechten
- 1.2 Unternehmen mit besonderen Rechten
- 2. Unternehmen mit Sonderaufgaben
- 2.1 Betrauung mit Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse
- 2.2 Staatliche Beihilfen in jedweder Form
- 3. Unternehmen mit verschiedenen Geschäftsbereichen
- 4. Keine speziellen Transparenzvorschriften nach Art. 3a Abs. 2 TranspRL
- 5. Bereichsausnahmen nach Art. 4 Abs. 2 TranspRL
- IV. Fazit: Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Transparenzrichtlinie de lege ferenda
- *
- *)Universitätsprofessor Dr. iur., LL.M. (LSE) Christian Koenig ist Direktor am Zentrum für Europäische Integrationsforschung an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn; Privatdozent Dr. iur. Andreas Haratsch ist dort wissenschaftlicher Referent sowie Privatdozent an der Universität Potsdam.
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