ZWeR 2003, 381

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1611-1982 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2003 AufsätzeJens-Peter Schneider*

Kooperative Netzzugangsregulierung und europäische Verbundverwaltung im Elektrizitätsbinnenmarkt

Die Liberalisierung der leitungsgebundenen Energiemärkte ist nach der Verabschiedung des europäischen Beschleunigungspakets im Juni 20031 in eine neue Phase eingetreten. Das geänderte EG-Recht verlangt von Deutschland den Übergang vom verhandelten zum jedenfalls teilweise regulierten Netzzugang und damit einen Systemwechsel mit großer Bedeutung für das deutsche Wirtschaftsverwaltungs- und Wettbewerbsrecht. Vor allem stellt sich die Frage nach einem – insbesondere europarechtlich – zulässigen und steuerungswissenschaftlich sinnvollen Verhältnis zwischen Selbstregulierung und regulativer Marktorganisation. Insoweit ist von Interesse, dass das Bundeswirtschaftsministerium in seinem Monitoringbericht über die energiewirtschaftlichen und wettbewerblichen Wirkungen der Verbändevereinbarungen vom 31.8.2003 ankündigt, dass es auch im Rahmen einer intensivierten Netzzugangsregulierung gemäß den Vorgaben der Energiebinnenmarktrichtlinien 2003 auf die Nutzung des Sachverstands der Marktakteure und ihrer Verbände zurückgreifen will,2 wofür etwa die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie 2003 ausweislich des Erwägungsgrundes Nr. 18 Spielräume belässt. Das Zusammenspiel von Selbstregulierung und regulativer Marktorganisation beim Netzzugang ist somit weiterhin der Gestaltung zugänglich und bedarf der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Erörterung.
Neben diese seit Beginn der energiewirtschaftlichen Liberalisierung immer wieder, aber durchaus noch nicht erschöpfend diskutierte Grundsatzfrage3 tritt mit ZWeR 2003, 382der völlig neuen Verordnung über den grenzüberschreitenden Stromhandel (kurz: Stromhandels-VO) ein bislang in der rechtswissenschaftlichen Diskussion vernachlässigter Aspekt, den man als künftigen europäischen Regulierungsverbund zwischen Europäischer Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden bezeichnen könnte. Da dieser Regulierungsverbund sich bislang auf den Stromsektor beschränkt, konzentriert sich die nachfolgende Erörterung beider Komplexe auf die Elektrizitätswirtschaft. Die meisten rechtlichen Fragen stellen sich indes für die Netzzugangsregulierung im Gasmarkt in gleicher Weise, selbst wenn nicht jede Antwort identisch sein muss.4
*
*)
Dr. iur., Professor an der Universität Osnabrück, Direktor im European Legal Studies Institute – Abt. f. Europäisches Öffentliches Recht
1
1)
Hierzu: Baur, ET 2003, 670; Büdenbender, ET 2003 Heft 9 Special, S. 2; Mombaur/Balke, RdE 2003, 161; Rosin/Krause, ET 2003 Heft 9 Special, S. 17; Schneider, in: Leprich, Marktliberalisierung durch Regulierung (im Erscheinen).
2
2)
Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit an den Deutschen Bundestag über die energiewirtschaftlichen und wettbewerblichen Wirkungen der Verbändevereinbarungen (Monitoringbericht), S. 45, 46, abrufbar unter: www.bmwi.de; einzelne Verbände haben auch bereits öffentlich ihre Kooperationsbereitschaft erklärt: Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) und Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), „Strombranche will Selbstregulierung“, FAZ v. 27.3.2003, S. 15; VDEW, Strombranche setzt weiter auf Verbändevereinbarung, Pressemeldung v. 26.3.2003; VDEW, VDN, VRE, Eckpunkte der Ausgestaltung des regulatorischen Rahmens für den Netzzugang Strom und Gas in Deutschland ab 2004, abrufbar unter: www.vdew.de.
3
3)
Schneider, Liberalisierung der Stromwirtschaft durch regulative Marktorganisation, 1999; Monopolkommission, 14. Hauptgutachten 2000/2001 einerseits und etwa Lukes, ET 1998, 26; Böge, in: Büdenbender/Kühne, Das neue Energierecht in der Bewährung, 2002, S. 399 ff.; Eisenkopf, „Ein neues Dilemma der Wettbewerbspolitik“, FAZ v. 4.10.2003, S. 15 andererseits. Ferner umfassend zu dieser Thematik statt vieler: Engel, Verhandelter Netzzugang, 2002.
4
4)
Büdenbender, ET 2003 Heft 9 Special, S. 5.

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