ZWeR 2026, 249

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2199-1723 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2026 AufsätzePeter Georg Picht* / Valerie Brunner**

Technologietransfer, Datenlizenzen und Model as a Service

Mit der Revision der Technologietransfer-Gruppenfreistellungsverordnung (TT-GVO) und der zugehörigen Leitlinien hat die Europäische Kommission die Datenlizenzierung erstmals ausdrücklich in den kartellrechtlichen Rechtsrahmen für Technologietransfervereinbarungen einbezogen. Damit reagiert sie auf die zunehmende praktische Bedeutung von Datentransaktionen und schafft neue Orientierung für die kartellrechtliche Beurteilung entsprechender Lizenzmodelle. Der Beitrag stellt die wesentlichen Neuerungen der TT-Regeln vor, analysiert ihr Zusammenspiel mit anderen unionsrechtlichen Regelungen und beleuchtet ausgewählte Fragestellungen, für die trotz der Reform Klärungsbedarf besteht. Abschließend entwickelt er Vorschläge für die Fortentwicklung der TT-Regeln, ausgehend auch von einer Analyse der Model-as-a-Service-Vertragsbedingungen großer Cloud-Anbieter.

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung
  • II. Die TT-Regeln zur Datenlizenzierung
    • 1. „Technologierechte“ und Leitlinien-relevante Positionen an Daten
      • 1.1 Daten-Technologierechte und Datenbanken
      • 1.2 Geschäftsgeheimnisse
      • 1.3 Data Act-, Vertrags- und faktische Kontrollpositionen
    • 2. ((Super) Soft) Safe Harbours
      • 2.1 Bewertungsgleichlauf für Datenbank(urheber)rechte
      • 2.2 (Nicht)akzessorische Geltung von Art. 2 Abs. 1 TT-GVO
      • 2.3 Einzelfall-Filter für sonstige Lizenzgegenstände
    • 3. Interaktion mit anderem Datenaustausch-Unionsrecht
      • 3.1 Data Act soft safe harbour
      • 3.2 Sonstige Datenweitergabepflichten
      • 3.3 Einschlägigkeit anderer Gruppenfreistellungsverordnungen
    • 4. Informationsaustausch
    • 5. Zwischenfazit
      • 5.1 Strukturentscheidungen und -fragen
      • 5.2 Herausforderung Mischportfolios
      • 5.3 EU-DatenlizenzVO?
  • III. Desiderate
    • 1. Lizenzspezifische Datenmacht
    • 2. Klauseltypen – MaaS
      • 2.1 MaaS-Transaktionsbeziehungen
      • 2.2 MaaS-Lizenzierung als Technologietransfer
      • 2.3 Output-Nutzungseinschränkungen für Konkurrenztechnologien
        • 2.3.1 Klauselbeispiele
        • 2.3.2 Diskussion
    • ZWeR 2026, 250
    • 3. Weitreichende Rücklizenzen
      • 3.1 Klauselbeispiele
      • 3.2 Diskussion
  • IV. Fazit
*
*)
Prof. Dr., LL.M. (Yale), Ordinarius für Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht, Direktor des Center for Intellectual Property and Competition Law (CIPCO), Universität Zürich; Präsident der Academic Society for Competition Law (Ascola).
**
**)
Doktorandin am Lehrstuhl für Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht, Universität Zürich

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