ZWeR 2026, 249
Technologietransfer, Datenlizenzen und Model as a Service
Inhaltsübersicht
- I. Einführung
- II. Die TT-Regeln zur Datenlizenzierung
- 1. „Technologierechte“ und Leitlinien-relevante Positionen an Daten
- 1.1 Daten-Technologierechte und Datenbanken
- 1.2 Geschäftsgeheimnisse
- 1.3 Data Act-, Vertrags- und faktische Kontrollpositionen
- 2. ((Super) Soft) Safe Harbours
- 2.1 Bewertungsgleichlauf für Datenbank(urheber)rechte
- 2.2 (Nicht)akzessorische Geltung von Art. 2 Abs. 1 TT-GVO
- 2.3 Einzelfall-Filter für sonstige Lizenzgegenstände
- 3. Interaktion mit anderem Datenaustausch-Unionsrecht
- 3.1 Data Act soft safe harbour
- 3.2 Sonstige Datenweitergabepflichten
- 3.3 Einschlägigkeit anderer Gruppenfreistellungsverordnungen
- 4. Informationsaustausch
- 5. Zwischenfazit
- 5.1 Strukturentscheidungen und -fragen
- 5.2 Herausforderung Mischportfolios
- 5.3 EU-DatenlizenzVO?
- III. Desiderate
- 1. Lizenzspezifische Datenmacht
- 2. Klauseltypen – MaaS
- 2.1 MaaS-Transaktionsbeziehungen
- 2.2 MaaS-Lizenzierung als Technologietransfer
- 2.3 Output-Nutzungseinschränkungen für Konkurrenztechnologien
- 2.3.1 Klauselbeispiele
- 2.3.2 Diskussion
ZWeR 2026, 250
- 3. Weitreichende Rücklizenzen
- 3.1 Klauselbeispiele
- 3.2 Diskussion
- IV. Fazit
- *
- *)Prof. Dr., LL.M. (Yale), Ordinarius für Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht, Direktor des Center for Intellectual Property and Competition Law (CIPCO), Universität Zürich; Präsident der Academic Society for Competition Law (Ascola).
- **
- **)Doktorandin am Lehrstuhl für Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht, Universität Zürich
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