ZWeR 2023, 281
Struktur und Anwendung des SIEC-Tatbestands – Eine Analyse der CK Telecoms-Entscheidung des EuGH
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Beweislast und Beweismaß im SIEC-Test
- 1. Gerichtlicher Streitstand
- 2. Bewertung des EuGH-Urteils
- 2.1 Zum Unterschied von Wahrscheinlichkeitsmaß und Güte der Beweismittel
- 2.2 Zu den Ausführungen betreffend Vermutungen und Beweislast
- III. Die Bedeutung von Schadenstheorien in der juristischen Subsumtion
- 1. Vorüberlegungen
- 2. Die Bedeutung von Binnenwettbewerb und dem weiteren Wettbewerbsumfeld
- 2.1 Gerichtlicher Streitstand
- 2.2 Bewertung des EuGH-Urteils
- 2.2.1 Die Wirkungszusammenhänge bei horizontalen Zusammenschlüssen
- 2.2.2 Gefahren einer isolierten Betrachtung des Binnenwettbewerbs
- 3. Beseitigung einer wichtigen Wettbewerbskraft
- 4. Beseitigung eines wettbewerblichen Näheverhältnisses
- 4.1 Gerichtlicher Streitstand
- 4.2 Prinzipien der Schadenstheorie
- 4.3 Bewertung des EuGH-Urteils
- 4.3.1 Zur Bedeutung des Grades der Nähe
- 4.3.2 Konzeptionelle Einschränkungen der Analyseergebnisse
- 4.3.3 Konzepte zur Bewertung der wettbewerblichen Nähe als SIEC-Indikator
- 4.3.3.1 Vorüberlegungen
- 4.3.3.2 Zur Frage einer de minimis-Schwelle
- 4.3.3.3 Definition der kritischen Nähe anhand des tatsächlichen Schadenspotentials in Relation zum Effizienzpotential
- 4.3.3.4 Schlussfolgerungen zum EuGH-Urteil
- IV. Der Umgang mit Effizienzen
- 1. Gerichtlicher Streitstand
- 2. Zum Umgang mit Nachweisschwierigkeiten bei Effizienzen
- 2.1 Vorüberlegungen
- 2.2 Analyseschritte bei der Quantifizierung unilateraler Effekte
- 2.3 Rechtssystematischer Vergleich mit dem früheren Marktbeherrschungstest
- 3. Bewertung des EuGH-Urteils
- 3.1 Keine allgemein feststehenden Effizienzwerte
ZWeR 2023, 282
- 3.2 Annahme zum Fehlen ausgleichender Effizienzen gleichwohl denknotwendiger Bestandteil einer auf wettbewerbliche Nähe gestützten SIEC-Schadenstheorie
- 3.3 Bedeutung entsprechender Erheblichkeitswerte für die Kommissionspraxis
- V. Schluss
- *
- *)Prof. Dr., Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Wettbewerbs- und Versicherungsrecht, Eberhard Karls Universität Tübungen
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