ZWeR 2023, 235
Schutz des Wettbewerbs vor systemischer Wirtschaftsmacht durch den Digital Markets Act – Zur Abgrenzung von Wettbewerbs- und Regulierungsrecht
Inhaltsübersicht
- I. Problemstellung
- II. Zum theoretischen Verhältnis von Wettbewerbs- und Regulierungsrecht
- 1. Dogmatische Zusammenhänge von Wettbewerbs- und Privatrechtsordnung
- 2. Unterschiede zwischen Wettbewerbs- und Regulierungsrecht
- 2.1 Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- 2.2 Gemeinwohlorientierte Regulierung
- 2.3 Wettbewerbsanaloge Regulierung
- 2.4 Konzeptionelle Ausgestaltung der Regulierung
- 2.5 Unbeachtlichkeit der Rechtsdurchsetzung durch Behörden oder Private
- 2.6 Folgerungen für den DMA: Abgrenzung nach Zielen und Eingriffsintensität
- 3. Das Verhältnis des Wettbewerbsrechts zum Datenschutz: der Facebook/Meta-Fall
- 4. Normative Determinierung des Verhältnisses von Wettbewerbs- und Regulierungsrecht durch Art. 1 Abs. 6 DMA
- III. Der Digital Markets Act als Wettbewerbs- oder als Regulierungsrecht?
- 1. Zur Rechtsgrundlage des Digital Markets Act
- 2. Die Normzwecke des Art. 1 Abs. 1 DMA
- 2.1 Reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts
- 2.2 Bestreitbarkeit von Torwächter-Diensten
- 2.3 Fairness der Torwächter-Dienste
- 2.4 Zusammenhänge von Bestreitbarkeit und Fairness
- 2.5 Plattformdienstspezifische Ausprägungen wettbewerblicher Schutzzwecke
- 3. Der Torwächter-Status als normativer Ausdruck systemischer Wirtschaftsmacht
- 3.1 Designation als systemisch-wirtschaftsmächtige Torwächter
- 3.2 Keine asymmetrische Regulierung
- 4. Die Verpflichtungen von Torwächtern gem. Art. 5 bis 7 DMA und gem. Art. 13 DMA
- 4.1 Die Art. 5 bis 7 DMA als abstrakte Gefährdungstatbestände zum Schutz des Wettbewerbs vor systemischer Wirtschaftsmacht
- 4.2 Die Verpflichtungen der Torwächter gem. Art. 5 DMA
- 4.2.1 Zusammenführung von Daten (Abs. 2)
- 4.2.2 Verwendung von Meistbegünstigungs- bzw. Paritätsklauseln (Abs. 3)
- 4.2.3 Verhinderung der Kommunikation (Abs. 4)
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- 4.2.4 Zugang zu und Nutzung von anderweitig erworbenen Diensten (Abs. 5)
- 4.2.5 Sicherung von Rechtsbehelfen (Abs. 6)
- 4.2.6 Koppelungsverbote (Abs. 7 und 8)
- 4.2.7 Transparenz hinsichtlich Werbung (Abs. 9 und 10)
- 4.3 Die Verpflichtungen von Torwächtern gem. Art. 6 DMA
- 4.3.1 Datenverwendung (Abs. 2)
- 4.3.2 Vorinstallation (Abs. 3)
- 4.3.3 Interoperabilität von Apps und App-Stores (Abs. 4)
- 4.3.4 Verbot der Selbstbevorzugung (Abs. 5)
- 4.3.5 Hürden für einen Anbieterwechsel (Abs. 6)
- 4.3.6 Interoperabilität von Betriebssystemen und virtuellen Assistenten (Abs. 7)
- 4.3.7 Zugang zu Instrumenten der Leistungsmessung und zu weiteren Daten (Abs. 8)
- 4.3.8 Datenportabilität (Abs. 9)
- 4.3.9 Datenzugang (Abs. 10)
- 4.3.10 Zugriff auf Suchmaschinendaten zu FRAND-Bedingungen (Abs. 11)
- 4.3.11 Zugang zu App-Stores, Suchmaschinen und sozialen Netzwerken zu FRAND-Bedingungen (Abs. 12)
- 4.3.12 Sicherung des Rechts auf Kündigung zentraler Plattformdienste (Abs. 13)
- 4.4 Interoperabilität nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienste gem. Art. 7 DMA
- 4.5 Sicherung der Art. 5 bis 7 DMA gegen Umgehung durch Art. 13 DMA
- 4.5.1 Normstruktur
- 4.5.2 Materielles Umgehungsverbot gem. Art. 13 Abs. 4 DMA
- 4.5.3 Verbot der Viktimisierung gem. Art. 13 Abs. 6 DMA
- 5. Äußere Grenznormen zum Schutz des Wettbewerbs: der DMA als Wettbewerbsrecht
- IV. Wesentliche Erkenntnisse
- *
- *)Dr. iur., Professor für Bürgerliches Recht, Wettbewerbsrecht, Energierecht, Regulierungsrecht und Arbeitsrecht an der Universität Leipzig, geschäftsführender Direktor des Instituts für Energie- und Regulierungsrecht ebenda, zudem geschäftsführender Direktor des Instituts für Energie- und Regulierungsrecht Berlin e. V. (enreg). Er dankt seinem wissenschaftlichen Mitarbeiter Carl Köckert für die akribische Durchsicht des Manuskripts.
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