ZWeR 2023, 209
Neuer Wein in alten Schläuchen – Die Entscheidungen von EuGH und EuG zu Art. 102 AEUV in Servizio Elettrico Nazionale, Lietuvos, Unilever Italia, Intel, Qualcomm und Google Android
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung und Problemstellung
- II. Die Entscheidungen
- 1. Verbraucherwohl und Leistungswettbewerb – Servizio Elettrico Nazionale
- 1.1 Sachverhalt: Missbrauch im Liberalisierungskontext
- 1.2 Verbraucherwohl
- 1.3 Eignung zur Verdrängungswirkung
- 1.4 Leistungswettbewerb, Replizierbarkeit und der ebenso effiziente Wettbewerber
- 2. Ein Fall für Bronner? Lietuvos geležinkeliai
- 2.1 Sachverhalt: Streit um eine wesentliche Einrichtung
- 2.2 Abgrenzung des Anwendungsbereiches der Bronner-Kriterien
- 3. Zurechnung und Ausschließlichkeitsklauseln – Unilever Italia
- 3.1 Sachverhalt: Neue Impulse für einen kartellrechtlichen Wiedergänger
- 3.2 Mittelbarer Missbrauch durch Vertriebspartner
- 3.3 Nochmals: Eignung zur Verdrängungswirkung
- 3.4 … und Hoffmann-La Roche ist Geschichte
- 4. Intel 2022, Qualcomm und Google Android
- 4.1 Intel 2022
- 4.2 Qualcomm
- 4.3 Google Android
- III. Fortentwicklung der Missbrauchskontrolle durch die neueren Urteile
- 1. Zum Prüfungsmaßstab für den Behinderungs- und Verdrängungsmissbrauch
- 2. Leistungswettbewerb als Rechtsbegriff
- 2.1 Der ebenso effiziente Leistungswettbewerber
- 2.2 Leistungswettbewerb und naked restrictions
- 2.3 Vereinheitlichte Maßstäbe für den Missbrauch gem. Art. 102 AEUV
- 3. Essential-Facilities-Doktrin
- 4. Zurechnung des Verhaltens Dritter im Rahmen des Art. 102 AEUV
- IV. Änderung der Mitteilung zu den Durchsetzungsprioritäten und neue „Guidelines“
- V. Zusammenfassung und Ausblick
- *
- *)Dr. iur., Rechtsanwalt und Partner bei Flick Gocke Schaumburg, Bonn
- **
- **)Dr. iur., Rechtsreferendar bei Flick Gocke Schaumburg, Bonn
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