ZWeR 2023, 209

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2199-1723 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2023 AufsätzeFlorian C. Haus* / Valentin Eden Urban**

Neuer Wein in alten Schläuchen – Die Entscheidungen von EuGH und EuG zu Art. 102 AEUV in Servizio Elettrico Nazionale, Lietuvos, Unilever Italia, Intel, Qualcomm und Google Android

Die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht hat zuletzt in der Digitalwirtschaft mit dem Inkrafttreten des Digital Markets Act einem stärker regulierungsrechtlich ausgerichteten Ansatz Platz machen müssen. Mit einer Reihe wichtiger Gerichtsentscheidungen auf Unionsebene „meldet“ sich Art. 102 AEUV „zurück“. Dieser Beitrag berichtet in einem Rückblick auf die letzten 18 Monate von sechs Entscheidungen aus Luxemburg, die die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht spürbar weiterentwickeln. Dabei fällt auf, dass – anders als für die nationale Kartellgesetzgebung prägend – es keineswegs nur um eine „Verschärfung“ der Missbrauchsaufsicht geht. Vielmehr loten die Entscheidungen sowohl Fehler erster Art (zu früher Eingriff) und Fehler zweiter Art (zu später Eingriff) aus, so dass sich in der Gesamtschau neue Anforderungen, aber auch neue Spielräume für marktbeherrschende Unternehmen ergeben.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung und Problemstellung
  • II. Die Entscheidungen
    • 1. Verbraucherwohl und Leistungswettbewerb – Servizio Elettrico Nazionale
      • 1.1 Sachverhalt: Missbrauch im Liberalisierungskontext
      • 1.2 Verbraucherwohl
      • 1.3 Eignung zur Verdrängungswirkung
      • 1.4 Leistungswettbewerb, Replizierbarkeit und der ebenso effiziente Wettbewerber
    • 2. Ein Fall für Bronner? Lietuvos geležinkeliai
      • 2.1 Sachverhalt: Streit um eine wesentliche Einrichtung
      • 2.2 Abgrenzung des Anwendungsbereiches der Bronner-Kriterien
    • 3. Zurechnung und Ausschließlichkeitsklauseln – Unilever Italia
      • 3.1 Sachverhalt: Neue Impulse für einen kartellrechtlichen Wiedergänger
      • 3.2 Mittelbarer Missbrauch durch Vertriebspartner
      • 3.3 Nochmals: Eignung zur Verdrängungswirkung
      • 3.4 … und Hoffmann-La Roche ist Geschichte
    • 4. Intel 2022, Qualcomm und Google Android
      • 4.1 Intel 2022
      • 4.2 Qualcomm
      • 4.3 Google Android
  • III. Fortentwicklung der Missbrauchskontrolle durch die neueren Urteile
    • 1. Zum Prüfungsmaßstab für den Behinderungs- und Verdrängungsmissbrauch
    • 2. Leistungswettbewerb als Rechtsbegriff
      • 2.1 Der ebenso effiziente Leistungswettbewerber
      • 2.2 Leistungswettbewerb und naked restrictions
      • 2.3 Vereinheitlichte Maßstäbe für den Missbrauch gem. Art. 102 AEUV
    • 3. Essential-Facilities-Doktrin
    • 4. Zurechnung des Verhaltens Dritter im Rahmen des Art. 102 AEUV
  • IV. Änderung der Mitteilung zu den Durchsetzungsprioritäten und neue „Guidelines“
  • V. Zusammenfassung und Ausblick
*
*)
Dr. iur., Rechtsanwalt und Partner bei Flick Gocke Schaumburg, Bonn
**
**)
Dr. iur., Rechtsreferendar bei Flick Gocke Schaumburg, Bonn

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