ZWeR 2021, 317
Die europäische Richtlinie gegen unfaire Handelspraktiken und ihre Umsetzung ins deutsche Recht
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Die UTP-Richtlinie
- 1. Regelungsansatz
- 2. Verbotstatbestände
- 2.1 Schwarze Klauseln
- 2.2 Graue Klauseln
- 3. Bewertung der UTP-Richtlinie
- III. Umsetzung im AgrarOLkG
- 1. Materielle Vorschriften
- 1.1 Ausgangsprämisse: 1:1-Richtlinienumsetzung
- 1.2 RegE: Hinausgehen über die Vorgaben der 1:1-Umsetzung
- 1.3 Finale Fassung der AgrarOLkG –Ausweitung von Anwendungsbereich und Verbotstiefe
- 1.3.1 (Temporäre) Eweiterung des Schutzbereichs
- 1.3.2 Verbot von Listungsgebühren für markteingeführte Produkte
- 1.3.3 Einführung Ombudsverfahren
- 1.3.4 Evaluierung nach zwei Jahren
- 1.3.5 Einführung einer Generalklausel abgelehnt
- 2. Formelle Vorschriften
- 2.1 Durchsetzungsbehörde
- 2.2 Beschwerdemöglichkeit
- 2.3 Rechtsfolgen von Verstößen
- 2.3.1 Abstellungsmaßnahmen
- 2.3.2 Bußgeld
- 2.3.3 Veröffentlichung von Entscheidungen
- 2.3.4 Zivilrechtliche Folgen
- IV. Das Verhältnis zum kartellrechtlichen Anzapfverbot
- 1. Kartellrechtliches Anzapfverbot
- 2. Überschneidungsbereiche zwischen Anzapfverbot und UTP-Richtlinie
- 3. Lösungsmechanismen im AgrarOLkG
- 3.1 Einvernehmen des Bundeskartellamts
ZWeR 2021, 318
- 3.2 Sonderzuweisung auf den ordentlichen Rechtsweg und zum OLG Düsseldorf
- 3.3 Regelungen zum Verhältnis von GWB und AgrarOLkG
- V. Fazit und Ausblick
- *
- *)Oberregierungsrätin im Bundeskartellamt, Bonn. Der nachfolgende Beitrag spiegelt die persönliche Auffassung der Autorin wider.
- 1
- 1)RL (EU) 2019/633 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. 4. 2019 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette, ABl EU 2019 L 11/59, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019L0633 (Abruf: 19. 7. 2021).
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