ZWeR 2021, 273
„Gap cases“ in der formellen Fusionskontrolle der FKVO?
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Entstehungsgeschichte des Leitfadens
- III. Begründung für die Änderung der Verweisungspraxis – Feststellungen zu einer möglichen Regelungslücke
- 1. Methodik der Evaluierung
- 2. Feststellungen der Kommission
- 2.1 Empirische Untersuchungen
- 2.2 Möglichkeiten und Grenzen des Verweisungssystems als Korrekturmechanismus
- 2.3 Auswertung der Stellungnahmen von Interessenvertretern und weiteren Untersuchungen
- 2.4 Ergebnis
ZWeR 2021, 274
- IV. Der Leitfaden und der erste Anwendungsfall
- 1. Materieller Test: Transaktionen mit Verweisungsrisiko
- 1.1 Nichtabschließende Aufzählung möglicher relevanter Fallkonstellationen
- 1.2 Relevante Industrien
- 2. Erster Testfall
- 3. Verfahren
- V. Kritik an der neuen Verweisungspraxis der Kommission
- 1. Regelungslücke nicht eindeutig empirisch belegt
- 2. Änderung der Verweisungspraxis als geeignetes Instrument?
- 2.1 Zweck des Art. 22 FKVO
- 2.2 Konflikt mit den allgemeinen Prinzipien zur Verweisung und Empfehlungen des Special Adviser Report
- 2.2.1 Geeignetere Behörde
- 2.2.2 Grundsatz der einzigen Anlaufstelle
- 2.2.3 Rechtssicherheit
- 2.2.3.1 Materiell-rechtliche Rechtsunsicherheit in Bezug auf Verweisungskandidaten
- 2.2.3.2 Beeinträchtigung der Transaktionssicherheit
- 3. Rechtsschutzmöglichkeiten nicht geklärt
- 3.1 Rechtsschutz gegen nationale Verweisungsanträge
- 3.2 Rechtsschutz gegen die Verweisungsentscheidung der Kommission
- 4. Ergebnis
- VI. Alternative fusionskontrollrechtliche Ansätze
- 1. Änderung der Umsatzschwellen
- 2. Marktanteils- oder Share of Supply-Schwellenwerte
- 3. Transaktionswertschwellen
- 4. Unternehmens- oder sektorspezifische Ansätze
- 5. Ex-post-Kontrolle
- VII. Fazit und Ausblick
- *
- *)Dr. iur, LL.M. (Harvard), Dipl-Vw., Rechtsanwältin und Counsel bei Cleary Gottlieb Steen & Hamilton LLP in Köln.
- **
- **)Dr. iur, LL.M. (Fordham), Rechtsanwältin und Partnerin bei Cleary Gottlieb Steen & Hamilton LLP in Köln und Dozentin für deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht an der Universität zu Köln. Die Autorinnen bedanken sich herzlich für die tatkräftige Unterstützung durch Herrn Rechtsreferendar Sebastian Meyer. Kollegen in anderen Büros von Cleary Gottlieb Steen & Hamilton LLP beraten Illumina in kartellrechtlichen Angelegenheiten, einschließlich des anhängigen Illumina/Grail-Verfahrens. Die Autorinnen sind weder an diesem Verfahren noch an der Beratung von Illumina in kartellrechtlichen Angelegenheiten beteiligt.
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