ZWeR 2020, 351
Compliance-Bemühungen im Rahmen der Bußgeldbemessung nach der 10. GWB-Novelle
Inhaltsverzeichnis
- I. Einführung
- 1. Bedeutung und gegenwärtige Weite der Sanktionszumessung im nationalen Kartellrecht
- 2. Berücksichtigung von Compliance-Bemühungen bei der Bußgeldbemessung de lege lata
- II. Geplante Neuerungen im Zuge der Umsetzung der ECN+-Richtlinie
- 1. Europäischer Rahmen
- 2. Anvisierte Umsetzung im deutschen Recht
- 3. Offene Fragen
- III. Berücksichtigungsfähigkeit präventiver Compliance-Maßnahmen
- 1. Keine formalen Hürden
- 1.1 Keine Präklusion durch ECN+-Richtlinie
- 1.2 Vereinbarkeit mit nationalen Vorgaben
- 2. Nach wie vor gilt: Zusätzliche Präventionsanreize durch Berücksichtigung präventiver Compliance-Bemühungen
- 3. Neue Argumente für die Berücksichtigung präventiver Compliance-Bemühungen
- 3.1 Drohende Sanktionsungerechtigkeiten
- 3.2 Wegfall signifikanter Mehrbelastung der Kartellbehörden
- 3.3 Fließrichtung nationalen Rechts
- IV. Unterlaufen effektiver Präventionsanreize durch Auflistung sanktionszumessungsrelevanter Compliance-Bausteine
- 1. Der Gedanke gesetzlicher oder behördlicher Auflistung
- 2. Drohende Effektivitätsverluste
- V. Zusammenfassung in Thesenform
- *
- *)Dr. iur., wissenschaftlicher Mitarbeiter und Habilitand am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht von Professor Dr. Jens Koch an der Universität Bonn
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