ZWeR 2020, 328
„Mietright“ und die Abtretungssammelklage
Inhaltsübersicht
- I. Die Mietright-Entscheidung des BGH und die Reaktionen der beiden Landgerichte
- 1. Das Mietright-Urteil des BGH
- 2. Das LG München I
- 3. Das LG Braunschweig
- II. Weiter Inkassobegriff
- III. Zwei Leistungspflichten, die Gefährdung der ordnungsgemäßen Rechtsdienstleistung und die Erfolgsvergütung
- IV. Interessenkonflikt wegen heterogener Zedenteninteressen?
- 1. Konflikt zwischen Zedenten heterogener Ansprüche bei der Abtretungssammelklage
- 2. Die problematische Subsumtion unter § 4 RDG
- 3. Die Unterschiede zur Amerikanischen Sammelklage
- 3.1 In den USA: opt-out und settlement class actions
- 3.2 In Deutschland: opt-in und jederzeitige Klagemöglichkeit
- 4. Der Maßstab
- 5. Zwischenergebnis
- V. Nichtigkeit der Abtretung im Falle eines Verstoßes
- VI. Ein „Hilferuf“
- VII. Ergebnis
- *
- *)Prof. Dr. iur. Dr. rer.pol., Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht und Unternehmenssteuerrecht an der Universität Mannheim.Der Autor dankt Dr. David Markworth für hilfreiche Hinweise zu einer früheren Version des Texts. Alle Links im Text zuletzt geprüft am 28. 7. 2020.
- 1
- 1)BGH, Urt. v. 27. 11. 2019 – VIII ZR 285/18, zitiert nach der Version unter https://juris.bundesgerichtshof.de. Mittlerweile bestätigt durch Urt. v. 8. 4. 2020 – VIII ZR 130/19, ebenfalls verfügbar unter http://juris.bundesgerichtshof.de.
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- 2)Exemplarisch etwa Henssler, AnwBl online 2020, 168, der die beiden Debatten für weitgehend unabhängig hält (er gutachtet für VW).
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