ZWeR 2019, 309
Anspruch auf Zugang zu Informationen des Bundeskartellamts aus einem abgeschlossenen Fusionskontrollverfahren nach § 1 IFG
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Anspruchsgrundlagen für Zugang zu den Akten eines Fusionskontrollverfahrens des BKartA
- 1. Verhältnis von § 1 IFG zum Akteneinsichtsanspruch nach § 29 VwVfG
- 2. Verhältnis von § 1 IFG zum außergesetzlichen Akteneinsichtsanspruch
- III. Der Informationsanspruch nach § 1 IFG
- 1. Anwendungsvoraussetzungen
- 2. Ausschluss nach § 89c Abs. 1 GWB i. V. m. § 1 Abs. 3 IFG?
- 3. Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung einer Behörde vorrangig?
- IV. Ausnahmen von § 1 Abs. 1 IFG
- 1. Nachteilige Auswirkungen auf Kontroll- oder Aufsichtsaufgaben (§ 3 Nr. 1 lit. d IFG)
- 1.1 Begründung des Gesetzentwurfs
- 1.2 Vertrauensverlust bzw. Rückgang der Kooperationsbereitschaft
- 1.3 Entscheidung des VG Köln
- 1.4 Stellungnahme
- 2. Beeinträchtigung der Beratungen der Behörden (§ 3 Nr. 3 lit. b IFG)
- 2.1 Allgemeine Voraussetzungen des Ausschlussgrunds
- 2.2 Entscheidung des BVerwG
- 2.3 Stellungnahme
- 3. Vertraulich erhobene und übermittelte Informationen (§ 3 Nr. 7 IFG)
- 4. Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (§ 6 Satz 2 IFG)
- V. Art der Informationsgewährung (§ 1 Abs. 2 IFG)
- VI. Ergebnis
- *
- *)Dr. iur. Markus Wirtz LL.M. in European Law (Nottingham) ist Rechtsanwalt und Partner bei Glade Michel Wirtz, Düsseldorf, sowie Vorsitzender des Ausschuss Kartellrecht der Bundesrechtsanwaltskammer. Ulrich Schmidt ist wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Glade Michel Wirtz.
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