ZWeR 2019, 309

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 2199-1723 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2019 AufsätzeMarkus Wirtz / Ulrich Schmidt*

Anspruch auf Zugang zu Informationen des Bundeskartellamts aus einem abgeschlossenen Fusionskontrollverfahren nach § 1 IFG

Mit dem vor kurzem veröffentlichten Urteil des BVerwG vom 9. 5. 2019, Az. 7 C 34.17, wurde zum ersten Mal höchstrichterlich die Frage behandelt, ob ein Informationsanspruch nach § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Bezug auf Informationen des BKartA aus einem Fusionskontrollverfahren besteht. Konkret ging es um den Zugang eines nicht beigeladenen Dritten zum Votum des Berichterstatters. Das BVerwG hat das Bestehen eines Informationsanspruchs wegen des Ausschlussgrunds nach § 3 Nr. 3 lit. b IFG verneint. Dieser Beitrag greift das Urteil auf und geht – abstrahiert von dem der Entscheidung zugrunde liegenden konkreten Sachverhalt – der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Zugang zu Informationen des Bundeskartellamts aus einem Fusionskontrollverfahren besteht.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Anspruchsgrundlagen für Zugang zu den Akten eines Fusionskontrollverfahrens des BKartA
    • 1. Verhältnis von § 1 IFG zum Akteneinsichtsanspruch nach § 29 VwVfG
    • 2. Verhältnis von § 1 IFG zum außergesetzlichen Akteneinsichtsanspruch
  • III. Der Informationsanspruch nach § 1 IFG
    • 1. Anwendungsvoraussetzungen
    • 2. Ausschluss nach § 89c Abs. 1 GWB i. V. m. § 1 Abs. 3 IFG?
    • 3. Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung einer Behörde vorrangig?
  • IV. Ausnahmen von § 1 Abs. 1 IFG
    • 1. Nachteilige Auswirkungen auf Kontroll- oder Aufsichtsaufgaben (§ 3 Nr. 1 lit. d IFG)
      • 1.1 Begründung des Gesetzentwurfs
      • 1.2 Vertrauensverlust bzw. Rückgang der Kooperationsbereitschaft
      • 1.3 Entscheidung des VG Köln
      • 1.4 Stellungnahme
    • 2. Beeinträchtigung der Beratungen der Behörden (§ 3 Nr. 3 lit. b IFG)
      • 2.1 Allgemeine Voraussetzungen des Ausschlussgrunds
      • 2.2 Entscheidung des BVerwG
      • 2.3 Stellungnahme
    • 3. Vertraulich erhobene und übermittelte Informationen (§ 3 Nr. 7 IFG)
    • 4. Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (§ 6 Satz 2 IFG)
  • V. Art der Informationsgewährung (§ 1 Abs. 2 IFG)
  • VI. Ergebnis
*
*)
Dr. iur. Markus Wirtz LL.M. in European Law (Nottingham) ist Rechtsanwalt und Partner bei Glade Michel Wirtz, Düsseldorf, sowie Vorsitzender des Ausschuss Kartellrecht der Bundesrechtsanwaltskammer. Ulrich Schmidt ist wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Glade Michel Wirtz.

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