ZWeR 2019, 250
Die Neujustierung der fusionskontrollrechtlichen Aufgreifschwellen in der 10. GWB-Novelle
Dieser Beitrag geht der Frage nach, wie sich die Fallbelastung und die Interventionsrate des Bundeskartellamts sowie die Aufgreifschwellen der deutschen Fusionskontrolle im historischen Zusammenhang und internationalen Vergleich darstellen, und von welchen Erwägungen sich der Gesetzgeber bei der anstehenden Neujustierung der Schwellenwerte leiten lassen sollte. Dabei liegt der Fokus auf den „traditionellen“ Aufgreifschwellen des § 35 Abs. 1 GWB. Die Überlegungen bewegen sich innerhalb des bestehenden Koordinatensystems der präventiven Fusionskontrolle und verzichten auf eine Diskussion grundsätzlich bestehender Alternativen, wie z. B. eine von Aufgreifschwellen unabhängige Untersuchungsbefugnis der Kartellbehörde.1
Inhaltsübersicht
- I. Einführung
- II. Funktion der Aufgreifschwellen
- III. Normativer Rahmen
- IV. Justierung der Schwellenwerte: mögliche rechtspolitische Ziele
- V. Konsequenzen niedriger Aufgreifschwellen
- VI. Die Entwicklung der Zusammenschlussanmeldungen in Deutschland
- VII. Fallzahlen im internationalen Vergleich
- VIII. Die Entwicklung der Interventionsrate und der Hauptprüfverfahren
- IX. Interventionsrate im internationalen Vergleich
- X. Aufgreifschwellen
- XI. Entwicklung der Umsatzschwellen im Zeitverlauf
- XII. Würdigung des Vorschlags im Referentenentwurf
- XIII. Zur geplanten Erhöhung der Bagatellmarktschwelle
- *
- *)Prof. Dr. iur., Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Hengeler Mueller in Düsseldorf
- 1
- 1)Vgl. z. B. Wagner-von-Papp, WuW 2008, 1167.
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