ZWeR 2019, 225

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 2199-1723 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2019 AufsätzeAndreas Fuchs*

Preishöhenmissbrauch durch Verweigerung einer Entgeltanpassung in langfristigen Verträgen

Zugleich Anmerkung zu den Entscheidungen des BGH und der OLG Frankfurt/M. und Düsseldorf in den Kabelkanal-Fällen

Das Urteil des BGH vom 24. 1. 2017 (KZR 2/15) im Fall „Kabelkanalanlagen“ hat den langjährigen Streit um die Höhe der Mietzahlungen für den Zugang zu Kabelschächten zwischen den Betreibern von Breitbandkabelnetzen und der Telekom Deutschland nicht beendet. Die Entscheidung ist nicht nur in der Literatur auf ein geteiltes Echo gestoßen, sondern hat in der Sache auch nicht die Gefolgschaft des OLG Frankfurt/M. und – in einem Parallelverfahren – des OLG Düsseldorf gefunden. Vielmehr haben diese Berufungsgerichte im Gegensatz zum BGH einen Marktmachtmissbrauch durch das Festhalten an dem noch vor Erlangung einer marktbeherrschenden Stellung des Eigentümers der Kabelkanalanlagen vereinbarten Mietzins, der inzwischen erheblich über dem aktuellen wettbewerbsanalogen Preis liegt, verneint. Dabei haben sie sich im Rahmen der gebotenen umfassenden Interessenabwägung auch auf grundsätzliche Überlegungen zum Verhältnis der kartellrechtlichen Preiskontrolle zur Vertragsfreiheit sowie zum Grundsatz pacta sunt servanda gestützt, die ihrerseits Fragen aufwerfen. Vor diesem Hintergrund geht der vorliegende Beitrag der Problematik nach, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen langfristige Verträge, die noch unter Wettbewerbsbedingungen abgeschlossen worden sind, nach Erlangung einer marktbeherrschenden Stellung der kartellrechtlichen Preishöhenkontrolle gem. § 19 Abs. 1, 2 Nr. 2 GWB unterliegen und die Verweigerung der Anpassung eines ungekündigten Vertrags als missbräuchliche Verhaltensweise qualifiziert werden kann.

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung
  • II. Sachverhalt und Verfahrensgang
  • III. Marktabgrenzung und Marktbeherrschung
    • 1. Einheitlicher Systemmarkt versus separater Sekundärmarkt
      • 1.1 Abgrenzung des Primärmarkts
      • 1.2 Anforderungen an die wirtschaftliche Verbindung der Nachfrage nach Primär- und Sekundärprodukt
        • 1.2.1 Allgemeine Kriterien
        • 1.2.2 Anwendung im vorliegenden Fall
      • 1.3 Zwischenergebnis
    • 2. Marktbeherrschung
  • IV. Missbräuchliche Ausnutzung
    • 1. Grundlagen
    • 2. Identifizierung des (potentiell) missbräuchlichen Verhaltens bei langfristigen Vertragsverhältnissen
      • 2.1 Ausgangspunkt
      • 2.2 Die Einführung einer „Rügeobliegenheit“ durch den BGH
        • 2.2.1 Einwände in der Literatur
        • 2.2.2 Inhaltliche Anforderungen an die Beanstandung
      • ZWeR 2019, 226
      • 2.3 Koppelung der Preishöhenkontrolle in laufenden Verträgen an die Existenz eines vertraglichen Kündigungsrechts?
    • 3. „Fordern“ unangemessener Entgelte
    • 4. Sachliche Rechtfertigung
      • 4.1 Grundlagen
      • 4.2 Anwendung im konkreten Fall
      • 4.3 Kritik am Ansatz des BGH
        • 4.3.1 Überblick
        • 4.3.2 Vorrang vertraglicher Risikoverteilung und des Grundsatzes pacta sunt servanda
        • 4.3.3 Verweis auf die Ausübung des Kündigungsrechts?
    • 5. Kausalität zwischen Marktbeherrschung und Missbrauch
  • V. Fazit
*
*)
Prof. Dr. iur., LL.M. (Michigan), Geschäftsführender Direktor des Instituts für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Osnabrück, Richter am OLG Celle a.D. Der Beitrag beruht auf einem Rechtsgutachten.

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