ZWeR 2019, 225
Preishöhenmissbrauch durch Verweigerung einer Entgeltanpassung in langfristigen Verträgen
Zugleich Anmerkung zu den Entscheidungen des BGH und der OLG Frankfurt/M. und Düsseldorf in den Kabelkanal-Fällen
Inhaltsübersicht
- I. Einführung
- II. Sachverhalt und Verfahrensgang
- III. Marktabgrenzung und Marktbeherrschung
- 1. Einheitlicher Systemmarkt versus separater Sekundärmarkt
- 1.1 Abgrenzung des Primärmarkts
- 1.2 Anforderungen an die wirtschaftliche Verbindung der Nachfrage nach Primär- und Sekundärprodukt
- 1.2.1 Allgemeine Kriterien
- 1.2.2 Anwendung im vorliegenden Fall
- 1.3 Zwischenergebnis
- 2. Marktbeherrschung
- IV. Missbräuchliche Ausnutzung
- 1. Grundlagen
- 2. Identifizierung des (potentiell) missbräuchlichen Verhaltens bei langfristigen Vertragsverhältnissen
- 2.1 Ausgangspunkt
- 2.2 Die Einführung einer „Rügeobliegenheit“ durch den BGH
- 2.2.1 Einwände in der Literatur
- 2.2.2 Inhaltliche Anforderungen an die Beanstandung
ZWeR 2019, 226
- 2.3 Koppelung der Preishöhenkontrolle in laufenden Verträgen an die Existenz eines vertraglichen Kündigungsrechts?
- 3. „Fordern“ unangemessener Entgelte
- 4. Sachliche Rechtfertigung
- 4.1 Grundlagen
- 4.2 Anwendung im konkreten Fall
- 4.3 Kritik am Ansatz des BGH
- 4.3.1 Überblick
- 4.3.2 Vorrang vertraglicher Risikoverteilung und des Grundsatzes pacta sunt servanda
- 4.3.3 Verweis auf die Ausübung des Kündigungsrechts?
- 5. Kausalität zwischen Marktbeherrschung und Missbrauch
- V. Fazit
- *
- *)Prof. Dr. iur., LL.M. (Michigan), Geschäftsführender Direktor des Instituts für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Osnabrück, Richter am OLG Celle a.D. Der Beitrag beruht auf einem Rechtsgutachten.
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