ZWeR 2018, 229
Bundeskartellamt und Verbraucherschutz
Seit Juni 2017 und damit seit einem guten Jahr bewegt sich das Bundeskartellamt mit seinen neuen Befugnissen auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes. Dies ist Anlass für eine erste Bestandsaufnahme, insbesondere dazu, welche Rolle das Amt in diesem von privaten Akteuren und einigen Spezialbehörden geprägten Bereich gefunden hat. Mit einer Erweiterung der Befugnisse um Eingriffsmöglichkeiten, wie sie gegenwärtig diskutiert wird, rückt zudem die Frage nach dem Verhältnis von Wettbewerbs- und Verbraucherschutz im Allgemeinen und ihrer Zusammenführung unter dem Dach des Bundeskartellamts im Speziellen in den Fokus.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Neue Verbraucherschutzinstrumente im GWB
- 1. Sektoruntersuchungen und amicus curiae-Stellungnahmen
- 2. Mögliche Erweiterung um Eingriffsbefugnisse
- 3. Fokus des Bundeskartellamts
- III. Verhältnis von Wettbewerbs- und Verbraucherschutz
- 1. Zielkongruenz
- 1.1 Beiträge des Wettbewerbsschutzes zum Verbraucherschutz
- 1.2 Beiträge des Verbraucherschutzes zum Wettbewerbsschutz
- 2. Zielkonflikte zwischen Wettbewerbs- und Verbraucherschutz
- 2.1 Ein „Zuviel“ an Wettbewerb
- 2.2 Ein „Zuviel“ an Verbraucherschutz
- IV. Zusammenführung von Wettbewerbs- und Verbraucherrechtsdurchsetzung im Bundeskartellamt
- 1. Kritik der Monopolkommission
- 2. Bewertung
- 2.1 Begrenzter Rahmen
- 2.2 Organisatorische Seite
- 2.3 Entwicklung der Leitbilder
- V. Ausblick
- *
- *)Prof. Dr. iur., Direktor beim Bundeskartellamt, Bonn, Honorarprofessor an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Bei diesem Beitrag handelt es sich um die erweiterte Fassung eines Vortrags auf dem Seminar „Aktuelle Schwerpunkte des Kartellrechts“ des FIW vom 12. 6. 2018 in Bonn. Er gibt die persönliche Meinung des Autors wieder.
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