ZWeR 2016, 284

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 2199-1723 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2016 AufsätzeRafael Harnos*

Harmonisierung des Kartellbußgeldrechts qua effet utile?

Den Kartellbehörden ist manche rechtliche Vorgabe ein nachvollziehbarer Graus. Gerade über das Gesellschafts- und das Umwandlungsrecht haben in den vergangenen Jahren einige Unternehmen, die – zumindest aus Sicht der Wettbewerbshüter – als Kartellanten überführt waren, sich durch innovative gesellschaftsrechtliche Gestaltungen der Bebußung entziehen können. Gegen solche Gestaltungen hat der EuGH den Kartellbehörden allerdings ein Mittel an die Hand gegeben, das so wirkt wie der Zaubertrank im kleinen gallischen Dorf: der effet utile. Das Effektivitätsgebot wird vermehrt eingesetzt, um herkömmliche dogmatische Strukturen im Sanktionsrecht der Mitgliedstaaten zu überwinden und das Kartellbußgeldrecht an die flexible europäische Rechtslage anzugleichen. Der Beitrag untersucht diese Harmonisierungstendenzen hin zum einheitlichen Kartellordnungswidrigkeitenrecht kritisch und legt dar, dass der derzeit inflationäre Gebrauch des effet utile die Grenzen des rechtlich Zulässigen überschritten hat.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Problemaufriss
    • 1. Zweispurige Durchsetzung des europäischen Kartellrechts
    • 2. Effektivitätsgebot als Mittel zur Herstellung der Kohärenz
  • III. Grenzen des Effektivitätsgebots
    • 1. Beurteilungsspielraum und Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten
    • 2. Grundrechte als Schranke der Effektivität
    • 3. Instrumente der Kartellverfahrensverordnung
      • 3.1 Wahl und Ausgestaltung der Handlungsform
      • 3.2 Zusammenarbeit im Europäischem Behördennetzwerk
    • 4. Harmonisierung des Kartellsanktionsrechts als politische Frage
    • 5. Ergebnis
  • IV. Folgerungen für das Fallmaterial
    • 1. Beteiligungsrechte der Kartellbehörden
    • 2. Verbotsirrtum
    • 3. Sanktionierung der wirtschaftlichen Einheit
    • 4. Bußgeldbemessung
    • 5. Bußgeldhaftung in Nachfolgefällen
  • V. Rechtspolitischer Ausblick
    • 1. Nationale Ebene
    • 2. Europäische Ebene
  • VI. Fazit
*
*)
Dr. iur., wissenschaftlicher Mitarbeiter und Habilitand bei Professor Dr. Jens Koch, Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Bonn

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