ZWeR 2015, 299
Innenregress und Haftung der Unternehmensleitung bei Kartellverstößen
Zugleich Besprechung LAG Düsseldorf v. 20. 1. 2015 – 16 Sa 459/14
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Die Entscheidung des LAG Düsseldorf
- 1. Sachverhalt
- 2. Abweisung der Klage in erster Instanz
- 3. Begründung des LAG Düsseldorf in zweiter Instanz
- III. Allgemeine Grundlagen der Organhaftung und des Innenregresses bei Kartellverstößen
- 1. Pflichten des Vorstands
- 2. Kein allgemeiner Regressausschluss bei Kartellbußgeld
- 2.1 Keine Verfehlung des Normzweckes nach § 93 Abs. 2 AktG
- 2.2 Präventionsfunktion des Kartellbußgelds
- 2.3 Repressionsfunktion des Kartellbußgelds
- 2.4 Kein Freistellungsautomatismus
- 2.5 Gewinnabschöpfung
- 2.6 Zwischenfazit
- 3. Sachgerechte Regressbegrenzung bei Kartellbußgeldern im Einzelfall
- 3.1 Keine absolute höhenmäßige Begrenzung
- 3.2 Haftungsbeschränkung durch Neuinterpretation von ARAG/Garmenbeck?
- 3.3 Korrektiv mittels organschaftlicher Treuebindung
- 3.4 Typenbildung für Haftungsbeschränkung
- 3.5 Versicherbarkeit des Bußgeldregresses
- 4. Praktikabilitätserwägungen beim Innenregress aus Unternehmenssicht
- IV. Exkurs: Außenhaftung der Unternehmensleitung für Kartellschäden
- V. Ergebnisse
- *
- *)Dr. iur., LL.M. (London). Der Verfasser ist als Leiter Recht & Compliance bei der RWE Generation SE in Essen tätig. In der Veröffentlichung vertritt er ausschließlich seine private Meinung. Sein besonderer Dank gilt Dr. Malte Abel für zahlreiche und konstruktive Hinweise und Anmerkungen. Möglicherweise verbleibende Fehler und Unklarheiten gehen natürlich ausschließlich zu Lasten des Verfassers.
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