ZWeR 2015, 299

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 2199-1723 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2015 EntscheidungsbesprechungenUlrich Rust*

Innenregress und Haftung der Unternehmensleitung bei Kartellverstößen

Zugleich Besprechung LAG Düsseldorf v. 20. 1. 2015 – 16 Sa 459/14

Der Beitrag bespricht das Teilurteil des LAG Düsseldorf vom 20. Januar 2015, in dem der Innenregress des Unternehmens gegen die Unternehmensleitung auf Ersatz von Kartellbußgeldern kategorisch ausgeschlossen wird. Der Verfasser kommt zum Ergebnis, dass das Urteil nicht überzeugt und ein absolutes Regressverbot verfehlt ist. Vielmehr erfasst der Innenregress dem Grunde nach auch Kartellbußgelder. Allerdings ist die Haftung im Innenverhältnis jedenfalls bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der Höhe nach zwingend zu begrenzen, um Wertungswidersprüche zwischen gesellschaftsrechtlicher Organhaftung einerseits und der Kartellbußgeldsystematik andererseits auszuschließen.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Die Entscheidung des LAG Düsseldorf
    • 1. Sachverhalt
    • 2. Abweisung der Klage in erster Instanz
    • 3. Begründung des LAG Düsseldorf in zweiter Instanz
  • III. Allgemeine Grundlagen der Organhaftung und des Innenregresses bei Kartellverstößen
    • 1. Pflichten des Vorstands
    • 2. Kein allgemeiner Regressausschluss bei Kartellbußgeld
      • 2.1 Keine Verfehlung des Normzweckes nach § 93 Abs. 2 AktG
      • 2.2 Präventionsfunktion des Kartellbußgelds
      • 2.3 Repressionsfunktion des Kartellbußgelds
      • 2.4 Kein Freistellungsautomatismus
      • 2.5 Gewinnabschöpfung
      • 2.6 Zwischenfazit
    • 3. Sachgerechte Regressbegrenzung bei Kartellbußgeldern im Einzelfall
      • 3.1 Keine absolute höhenmäßige Begrenzung
      • 3.2 Haftungsbeschränkung durch Neuinterpretation von ARAG/Garmenbeck?
      • 3.3 Korrektiv mittels organschaftlicher Treuebindung
      • 3.4 Typenbildung für Haftungsbeschränkung
      • 3.5 Versicherbarkeit des Bußgeldregresses
    • 4. Praktikabilitätserwägungen beim Innenregress aus Unternehmenssicht
  • IV. Exkurs: Außenhaftung der Unternehmensleitung für Kartellschäden
  • V. Ergebnisse
*
*)
Dr. iur., LL.M. (London). Der Verfasser ist als Leiter Recht & Compliance bei der RWE Generation SE in Essen tätig. In der Veröffentlichung vertritt er ausschließlich seine private Meinung. Sein besonderer Dank gilt Dr. Malte Abel für zahlreiche und konstruktive Hinweise und Anmerkungen. Möglicherweise verbleibende Fehler und Unklarheiten gehen natürlich ausschließlich zu Lasten des Verfassers.

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