ZWeR 2014, 318
Die sachliche Rechtfertigung der Verweigerung des Zugangs zu einer Infrastruktureinrichtung durch die Unmöglichkeit einer Mitbenutzung
Zugleich eine Besprechung der Puttgarden II-Entscheidung des BGH v. 11. 12. 2012 – KVR 7/12
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Die Puttgarden II-Entscheidung des BGH
- 1. Sachverhalt
- 2. Der Beschluss des BGH
- 2.1 Vorliegen der Tatbestandsmerkmale des § 19 Abs. 4 Nr. 4 Halbs. 1 GWB a. F.
- 2.2 Sachliche Rechtfertigung der Zugangsverweigerung nach § 19 Abs. 4 Nr. 4 Halbs. 2 GWB a. F.
- 2.2.1 Die Entscheidung des OLG Düsseldorf
- 2.2.2 Das Tatbestandsmerkmal der Unmöglichkeit
- 2.2.3 Der Prüfungsmaßstab für die Beurteilung rechtlicher Unmöglichkeit
- 2.2.3.1 Der Wortsinn des Begriffs „Unmöglichkeit“
- 2.2.3.2 Systematik
- 2.2.3.3 Teleologie
- 2.2.4 Rechtliche Unmöglichkeit im entschiedenen Fall
- III. Die tatbestandliche Differenzierung zwischen Unzumutbarkeit und Unmöglichkeit im Rahmen der sachlichen Rechtfertigung einer Zugangsverweigerung nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 Halbs. 2 GWB
- 1. Interessenabwägung bei Unzumutbarkeit
- 1.1 Die Berufung auf Kapazitätsgrenzen
- 1.2 Die Berufung auf eigene Leistung
- 1.3 Die Berufung auf die Gefahr einer Störung des Betriebsablaufs
- 1.4 Die Berufung auf Unzumutbarkeitsgründe aus der Sphäre des Zugangspetenten
- 2. Auslegung und Bedeutung des Merkmals der Unmöglichkeit
- 3. Folgerungen
- IV. Zeitlicher Bezugspunkt der Unmöglichkeit
- V. Sachlicher Bezugspunkt der Unmöglichkeit
- VI. Beweislastverteilung
- 1. Formelle Beweislast
- 2. Materielle Beweislast
- 2.1 Grundsatz
- 2.2 Teleologische Einschränkung bei rechtlicher Unmöglichkeit?
- VII. Ergebnisse
- *
- *)Priv.-Doz., Dr. iur., LL.M. (Michigan), Akad. Rat a. Z. an der Universität Osnabrück, z. Zt. Lehrstuhlvertreter an der Universität Mainz
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