ZWeR 2014, 300

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 2199-1723 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2014 EntscheidungsbesprechungenMarco Hartmann-Rüppel* / Konstantin Schrader**

Es regnet Preiserhöhungen – Wie Preisschirme auch Unbeteiligte schädigen können

Zugleich Besprechung der „Preisschirmeffekte“-Entscheidung des EuGH v. 5. 6. 2014 – Rs C-557/12

Der EuGH hat anerkannt, dass grundsätzlich auch Abnehmer von Kartellaußenseitern Schadensersatzansprüche gegen Kartellanten geltend machen können müssen. Eine nationale Regelung, die dies kategorisch ausschließt, verstößt gegen EU-Recht. Dem ist vor dem Hintergrund der „jedermann“-Rechtsprechung des EuGH unter dem Gesichtspunkt des effet utile auch zuzustimmen. Mit dem Urteil dürften vermehrt Schadensersatzklagen erhoben und Ansprüche auf Ersatz von „Preisschirm-Schäden“ geltend gemacht werden. Einer ausufernden Haftung der Kartellanten dürften aber die Hürden eines Nachweises von Preisschirmeffekten und Preisschirm-Schäden einschließlich der erforderlichen Kausalität entgegenstehen. Die Rechtsprechung wird entscheiden, ob und inwieweit sie Beweiserleichterungen zulassen wird; ökonomisch mögen bei jedenfalls bestimmten Marktbedingungen kartellbedingte Preiserhöhungen auch bei dem Kartellaußenseiter zwingend sein. Die Kommission ist aufgerufen, das Thema Preisschirmeffekt in ihren Richtlinienvorschlag zu privaten Schadensersatzklagen aufzunehmen.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Ausgangsfall und Verfahrensgang
    • 1. Hintergrund
    • 2. Sachverhalt
    • 3. Verfahrensgang
  • III. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs
    • 1. Die Antwort des Gerichtshofs
    • 2. Rechtliche Einordnung der Vorlagefrage
    • 3. Rechtliche Würdigung des Gerichtshofs
  • IV. Würdigung der Entscheidung
    • 1. Einordnung der Entscheidung in die bisherige Rechtsprechung und Systematik
    • 2. Die Bedeutung des Urteils für weitere Kartellschadensersatzklagen
    • 3. Der Nachweis eines Preisschirmeffekts
      • 3.1 Ökonomische Erklärung des Preisschirmeffekts
      • 3.2 Preisschirmeffekt bei abweichenden Modellannahmen
        • 3.2.1 Existenz eines Randwettbewerbs aus Kartellaußenseitern
        • 3.2.2 Homogene Güter
        • 3.2.3 Kartellaußenseiter als Preisnehmer und Mengenanpasser
        • 3.2.4 Anbieter haben steigende Grenzkosten
  • V. Konsequenzen des Urteils für die Rechtspraxis im Einzelfall
*
*)
Dr. iur., Dipl.-Volkswirt, Rechtsanwalt und Partner bei Taylor Wessing, Hamburg/Brüssel
**
**)
LL.M. (UEA), Rechtsanwalt bei Taylor Wessing, Hamburg

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