ZWeR 2014, 233

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 2199-1723 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2014 AufsätzeMeinrad Dreher / Peter Glöckle*

Marktabgrenzung und Systemmärkte

Marktabgrenzung bei komplementären Primär- und Sekundärprodukten exemplifiziert an LG Frankfurt/M. v. 28. 8. 2013 – 2-06 O 182/12

Das Vorliegen komplementärer Produkte stellt vor die Frage, ob und inwiefern die Wechselbeziehungen zwischen den Produkten für eine kartellrechtliche Beurteilung zu berücksichtigen sind. So kann die Nachfrage nach einem (Primär-)Produkt die Nachfrage eines komplementären Sekundärprodukts erfordern, um die Produkte als ein System nutzen zu können. Die Entscheidung für ein System kann daher zur Abhängigkeit von den Herstellern der komplementären Sekundärprodukte führen. Entweder kann das Sekundärprodukt bloßer Teil eines umfassenderen Systemmarkts aus Primär- und Sekundärprodukt sein. Oder es können jeweils eigene relevante Primär- und Sekundärmärkte abzugrenzen sein. Im Ergebnis sollte nach dem Grad der Reaktionsverbundenheit der Nachfrage nach dem Primär- und Sekundärprodukt differenziert werden. Untersucht wird in diesem Zusammenhang eine jüngere Entscheidung des LG Frankfurt/M., das einen Systemmarkt für die Übernahme von Unternehmen abgegrenzt hat. Ein in diesem Zusammenhang vereinbartes Nutzungsverhältnis über Kabelkanalanlagen sei demgegenüber ein unselbstständiger Teil des Markts für Unternehmensübernahmen und kein relevanter Markt für eine Preismissbrauchskontrolle.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Der Ausgangssachverhalt
  • III. Die Entscheidung des LG Frankfurt/M.
    • 1. Die Marktabgrenzung
    • 2. Das Systemargument
    • 3. Die „nachgeschaltete Nachfrage“ i. S. v. „Fernwärme Börnsen“
  • IV. Die Marktabgrenzung bei Primär- und Sekundärprodukten
    • 1. Das System aus Primärprodukt und komplementärem Sekundärprodukt
    • 2. Das Bestehen eines Systemmarkts oder eines eigenständigen Sekundärmarkts
      • 2.1 Rechtstatsächliche Grundlagen
      • 2.2 Eigenständiger Sekundärmarkt
        • 2.2.1 Differenzierung nach eigenständiger Nachfrage auf verschiedenen Wirtschaftsstufen
          • 2.2.1.1 Produktspezifische Abgrenzung
          • 2.2.1.2 Ressourcenbedarf
          • 2.2.1.3 Markteröffnungsanspruch bei nicht gehandelter Produktkomponente
        • 2.2.2 Bereits getroffene Systementscheidung
        • 2.2.3 Prüfung der Marktbeherrschung
      • 2.3 Einheitlicher Systemmarkt
      • 2.4 Kriterien für die notwendige Reaktionsverbundenheit
        • 2.4.1 Reaktionsverbundenheit des Primär- und Sekundärprodukts
          • 2.4.1.1 Preis und Lebenszyklus des Hauptprodukts
          • 2.4.1.2 Preistransparenz des nachgelagerten Produkts
          • 2.4.1.3 Verhältnis des Preises des nachgelagerten Produkts zum Wert des Hauptprodukts
          • ZWeR 2014, 234
          • 2.4.1.4 Informationskosten
          • 2.4.1.5 Möglichkeit zur Preisdiskriminierung zwischen Alt- und Neukunden
          • 2.4.1.6 Marktphase des Primärprodukts
          • 2.4.1.7 Marktverhältnisse auf dem Primärmarkt
        • 2.4.2 Analyse des „Systemwettbewerbs bei Systemwechselkosten“
    • 3. Die Abgrenzung zu anderen Fallgestaltungen
      • 3.1 Der Abgrenzungsbedarf
      • 3.2 Kopplungsangebote
      • 3.3 Essential Facilities
  • V. Die Exemplifizierung an LG Frankfurt/M. vom 28. 8. 2013
    • 1. Die Frage eines Systemmarkts
      • 1.1 Preis und Lebenszyklus des Hauptprodukts, Preistransparenz des nachgelagerten Produkts, Verhältnis der Preise, Informationskosten
      • 1.2 Preisdiskriminierung zwischen Alt- und Neukunden, Marktverhältnisse auf dem Primärmarkt
    • 2. Kabelkanalanlagen als Essential Facility
    • 3. Die Abgrenzung zu „Fernwärme Börnsen“ und „Soda-Club II“
      • 3.1 Die nachgeschaltete Nachfrage i. S. v. „Fernwärme Börnsen“ – Verhältnis von Systemmarkt und Kopplung
      • 3.2 „Soda-Club II“
    • 4. Der sachlich relevante Markt
      • 4.1 Der Markt für die Übernahme von Unternehmen
        • 4.1.1 Die verfehlte Marktabgrenzung im Sinne eines allgemeinen Markts für die Übernahme von Unternehmen
        • 4.1.2 Die Immunisierung gegen das Kartellrecht als Folge eines Markts für die Übernahme von Unternehmen
      • 4.2 Der Markt für die Führung von Kabeln
    • 5. Hinreichende Berücksichtigungsfähigkeit der „Einheitlichkeit“ des Geschäfts im Rahmen der Missbrauchsprüfung
  • VI. Zusammenfassung
*
*)
Prof. Dr. iur. Meinrad Dreher, LL.M. (Univ. of Pennsylvania), ist Inhaber des Lehrstuhls für Europarecht, Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz; Ass. iur. Peter Glöckle ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am vorgenannten Lehrstuhl.

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell