ZWeR 2014, 233
Marktabgrenzung und Systemmärkte
Marktabgrenzung bei komplementären Primär- und Sekundärprodukten exemplifiziert an LG Frankfurt/M. v. 28. 8. 2013 – 2-06 O 182/12
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Der Ausgangssachverhalt
- III. Die Entscheidung des LG Frankfurt/M.
- 1. Die Marktabgrenzung
- 2. Das Systemargument
- 3. Die „nachgeschaltete Nachfrage“ i. S. v. „Fernwärme Börnsen“
- IV. Die Marktabgrenzung bei Primär- und Sekundärprodukten
- 1. Das System aus Primärprodukt und komplementärem Sekundärprodukt
- 2. Das Bestehen eines Systemmarkts oder eines eigenständigen Sekundärmarkts
- 2.1 Rechtstatsächliche Grundlagen
- 2.2 Eigenständiger Sekundärmarkt
- 2.2.1 Differenzierung nach eigenständiger Nachfrage auf verschiedenen Wirtschaftsstufen
- 2.2.1.1 Produktspezifische Abgrenzung
- 2.2.1.2 Ressourcenbedarf
- 2.2.1.3 Markteröffnungsanspruch bei nicht gehandelter Produktkomponente
- 2.2.2 Bereits getroffene Systementscheidung
- 2.2.3 Prüfung der Marktbeherrschung
- 2.3 Einheitlicher Systemmarkt
- 2.4 Kriterien für die notwendige Reaktionsverbundenheit
- 2.4.1 Reaktionsverbundenheit des Primär- und Sekundärprodukts
- 2.4.1.1 Preis und Lebenszyklus des Hauptprodukts
- 2.4.1.2 Preistransparenz des nachgelagerten Produkts
- 2.4.1.3 Verhältnis des Preises des nachgelagerten Produkts zum Wert des Hauptprodukts
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- 2.4.1.4 Informationskosten
- 2.4.1.5 Möglichkeit zur Preisdiskriminierung zwischen Alt- und Neukunden
- 2.4.1.6 Marktphase des Primärprodukts
- 2.4.1.7 Marktverhältnisse auf dem Primärmarkt
- 2.4.2 Analyse des „Systemwettbewerbs bei Systemwechselkosten“
- 3. Die Abgrenzung zu anderen Fallgestaltungen
- 3.1 Der Abgrenzungsbedarf
- 3.2 Kopplungsangebote
- 3.3 Essential Facilities
- V. Die Exemplifizierung an LG Frankfurt/M. vom 28. 8. 2013
- 1. Die Frage eines Systemmarkts
- 1.1 Preis und Lebenszyklus des Hauptprodukts, Preistransparenz des nachgelagerten Produkts, Verhältnis der Preise, Informationskosten
- 1.2 Preisdiskriminierung zwischen Alt- und Neukunden, Marktverhältnisse auf dem Primärmarkt
- 2. Kabelkanalanlagen als Essential Facility
- 3. Die Abgrenzung zu „Fernwärme Börnsen“ und „Soda-Club II“
- 3.1 Die nachgeschaltete Nachfrage i. S. v. „Fernwärme Börnsen“ – Verhältnis von Systemmarkt und Kopplung
- 3.2 „Soda-Club II“
- 4. Der sachlich relevante Markt
- 4.1 Der Markt für die Übernahme von Unternehmen
- 4.1.1 Die verfehlte Marktabgrenzung im Sinne eines allgemeinen Markts für die Übernahme von Unternehmen
- 4.1.2 Die Immunisierung gegen das Kartellrecht als Folge eines Markts für die Übernahme von Unternehmen
- 4.2 Der Markt für die Führung von Kabeln
- 5. Hinreichende Berücksichtigungsfähigkeit der „Einheitlichkeit“ des Geschäfts im Rahmen der Missbrauchsprüfung
- VI. Zusammenfassung
- *
- *)Prof. Dr. iur. Meinrad Dreher, LL.M. (Univ. of Pennsylvania), ist Inhaber des Lehrstuhls für Europarecht, Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz; Ass. iur. Peter Glöckle ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am vorgenannten Lehrstuhl.
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