ZWeR 2013, 346
„Die guten ins Töpfchen …“ – Zur Auswahl der zugelassenen Händler in selektiven Vertriebssystemen
Zugleich eine Besprechung des Auto 24-Urteils des EuGH v. 14. 6. 2012 – Rs C-158/11
Inhaltsübersicht
- I. Vorbemerkung
- II. Ökonomischer und rechtlicher Rahmen
- III. Das Urteil des EuGH i. S. „Auto 24“
- 1. Das Ausgangsverfahren
- 2. Die Argumente der Parteien
- 3. Das Urteil des EuGH
- 4. Das Urteil der Cour de cassation
- 5. Würdigung des Urteils
- 5.1 Stärkung des „sicheren Hafens“
- 5.2 Übertragbarkeit auf die Vertikal-GVO
- 5.3 Anforderungen an quantitative Selektionskriterien
- 5.4 Zur Dokumentation der Selektionskriterien
- 5.5 Selektiver Vertrieb und Onlinehandel
- 5.5.1 Die Vertikal-GVO und die Vertikalleitlinien
- 5.5.2 Auswirkungen des Auto 24-Urteils
- 5.6 In Deutschland: §§ 19, 20 GWB können die gewährte Freiheit einschränken
- 5.6.1 §§ 19, 20 GWB und der Vorrang des Gemeinschaftsrechts
- 5.6.2 §§ 19, 20 GWB und zwischenstaatliche selektive Vertriebssysteme
- 5.6.3 Folgen für die Gestaltung quantitativer selektiver Vertriebssysteme
- 5.6.4 Folgen für die Anwendung quantitativer Selektionskriterien
- IV. Zusammenfassung der Ergebnisse
- *
- *)Dr. iur, LL.M. (London), Rechtsanwalt und Partner bei BRP Renaud & Partner, Stuttgart. Der Autor dankt Frau Rechtsanwältin Christine Löhr für ihre wertvolle Unterstützung bei der Erstellung dieses Beitrages.
- 1
- 1)EuGH, Urt. v. 14. 6. 2012 – Rs C 158/11 – Auto 24.
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